Warum die Berufshaftpflicht
für Assistenzzahnärzte wichtig ist

Der erste eigene Patient, die erste Behandlung – hoffentlich geht alles gut.
Aber was, wenn nicht?
Die Bluse ist verkleckert, der Patient hat noch Wochen später Schmerzen oder sogar bleibende Schäden. Die Folge ist meist die Forderung nach Schadensersatz. Aufgabe der Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte ist es nun, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen. Dies kann in unterschiedlicher Weise erfolgen.

Welchen Nutzen hat eine Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte?

Gemeinsam mit der Versicherungsgesellschaft prüfen wir die Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Daraus können zwei Ergebnisse resultieren:

  1. Wenn ja, wird die Wiedergutmachung des Schadens in Form von Geld von der Haftpflichtversicherung übernommen.
  2. Wenn nein, erfolgt die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer für Sie den Prozess und trägt sogar die Kosten. Ihre Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte als Zahnarzt enthält daher auch eine "kleine Rechtsschutzversicherung" (Hier gibt es Infos zu einer umfassenden Rechtsschutzversicherung).

Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

 

Kann die Berufshaftpflichtversicherung auch über die Praxis abgedeckt werden?

In der Assistenzzeit kann die Berufshaftpflichtversicherung auch über den niedergelassenen Zahnarzt / Inhaber der Praxis erfolgen. Oft sind in dieser Absicherung aber Lücken, zum Beispiel:

  • ist die private Behandlung von Freunden oft nicht enthalten oder
  • kann der Chef die Aufsichtspflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht wahrnehmen.

Im Zweifelsfall ist der Schutz über die Praxis dann nicht ausreichend.
Diese Lücken schließen Sie am besten durch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte.

 

Welche Leistungen sind bei einer Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte wichtig?

  • Bei Personen- und Sachschäden empfehle ich Ihnen mindestens 5 Mio. Euro abzusichern
  • Vermögensschäden mindestens 500.000 €
  • Weltweiter Schutz, falls Sie während der Assistenzzeit eine Famulatur im Ausland machen
  • Ambulante Praxisvertretungen, bis zu 6 Wochen p.a.
  • Strafrechtsschutz
  • Volle dienstliche Deckung
  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Ärztlicher Freundschaftsdienst im Bekannten- und Freundeskreis

 

Wie hoch ist der Beitrag einer Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte?

Der monatliche Beitrag sollte unter 6 € liegen bzw. bei maximal 60 € im Jahr. In der Regel ist dann auch schon die Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Angehende Zahnärzte im Studium erhalten Ihre Berufshaftpflichtversicherung bis ein Jahr vor Approbation kostenfrei. Nehmen Sie dazu gerne jederzeit Kontakt mit mir auf: tjans@zsh.de

 

Wie ist die Absicherung im privaten Bereich?

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie mit dem Abschluss des Studiums der Zahnmedizin eine Absicherung gegen Schadensersatzforderungen im privaten Bereich brauchen. Der Schutz über die dafür notwendige Privathaftpflichtversicherung ist mit dem Beginn der Assistenzzeit in der Regel nicht mehr über die Eltern gegeben. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärzte bieten daher eine Kombination aus Berufs- und Privathaftpflicht zu einem günstigen Beitrag an.

 

Ist eine Kombination aus Berufs- und Privathaftpflicht sinnvoll?

  • Ja, weil Sie während der Assistenzzeit auf ein sehr günstiges Angebot zurückgreifen können. Eine Trennung ist oft nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, da eine gute Privathaftpflichtversicherung oft schon zwischen 30 und 50 € kostet. Für ein paar Euro pro Jahr mehr ist dann der berufliche Schutz bereits enthalten.
  • Nein: Haben Sie eine Kombination und es kommt in der Berufshaftpflicht häufig zu Schadensfällen, könnte es sein, dass die Versicherung Ihnen den beruflichen und den privaten Schutz kündigt. Dies wäre nicht der Fall, wenn beide Versicherungen getrennt sind (was nach der Assistenzzeit zu empfehlen ist) oder die Versicherung auf dieses Kündigungsrecht in den Versicherungsbedingungen verzichtet.

Expertentipp: Während der Assistenzzeit ist aus meiner Sicht eine Kombination sinnvoll, da wenig Haftungsfälle eintreten und die Beiträge über eine Kombination deutlich günstiger sind. Nach der Assistenzzeit empfehle ich Ihnen die Berufs- und die Privathaftpflicht zumindest in zwei Verträge zu trennen. Diese können dann trotzdem bei der gleichen Gesellschaft sein, jedoch aber über zwei separate Versicherungsnummern.

 

Kann der Arbeitgeber Ihnen eine eigene Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte vorschreiben?

In vielen Arbeitsverträgen verlangt der Arbeitgeber, dass Sie als Assistenzzahnarzt eine eigene Berufshaftpflicht abschließen und ihm diese auch nachweisen. Ob diese Verpflichtung zulässig ist, sollten Sie im Einzelfall mit Ihrem Anwalt klären. Auf einen Streit würde ich mich hier aber nicht einlassen. Die Beiträge für eine eigene Berufshaftpflicht sind trotz eines moderaten Einstiegsgehalts als Assistenzzahnarzt bezahlbar und es gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie richtig abgesichert sind.

 

Was passiert nach der Assistenzzeit mit Ihrer Berufshaftpflicht?

Während der Assistenzzeit können Sie auf eine günstige Kombination zurückgreifen. Das liegt in der Regel daran, dass während der Assistenzzeit sehr wenige Haftungsfälle eintreten. Ein weiterer Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaft Sie als Kunden gewinnen möchte. Nach der Assistenzzeit endet aber der günstige Einsteigertarif und eine Überprüfung ist erforderlich. Nun können mehrere Szenarien eintreten:

  1. Sie sind als angestellter Zahnarzt voll umfänglich über die Praxis  versichert, dann brauchen Sie sich nur noch um die Privathaftpflicht zu kümmern.
  2. Der Arbeitgeber übernimmt nur die dienstliche Deckung für Sie als angestellten Zahnarzt. Dann sollten Sie zusätzlich eine eigene Berufshaftpflicht mit außerdienstlicher Deckung bzw. Deckung der Restrisiken abschließen.
  3. Ihr Arbeitgeber stellt keine Berufshaftpflicht für Sie, dann brauchen Sie den vollen Schutz. Auch die zuständige Landeszahnärztekammer möchte in der Regel einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz. Daher sollten Sie sich um diesen selbst kümmern.

In allen drei Varianten sollten Sie sich zusätzlich noch um Ihre Privathaftpflicht kümmern.

 

Fazit: Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte

Ich rate Ihnen dazu, bereits während der Assistenzzeit eine gute Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese mit einer privaten Haftpflicht zu kombinieren. Bei einem guten Versicherer entstehen für diese Kombination keine bzw. nur geringe zusätzliche Kosten. Der Beitrag für diese Kombination liegt in der Regel bei weniger als 70 € im Jahr.

Mit dieser Kombination haben Sie einen ausreichenden Schutz gegen Haftungsrisiken im beruflichen und privaten Bereich und können beruhigt behandeln. Auch für die zuständige Landeszahnärztekammer haben Sie dann den passenden Nachweis und müssen beim Stellenwechsel den Chef nicht nach seiner Absicherung fragen.

Angehende Zahnärzte im Studium erhalten Ihre Berufshaftpflichtversicherung bis ein Jahr vor Approbation kostenfrei. Nehmen Sie dazu gerne jederzeit Kontakt mit mir auf: tjans@zsh.de

 

Welche Absicherungen sind als Zahnarzt noch wichtig?

Wichtig ist auch die Absicherung Ihrer Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zusätzlich lohnt es sich, über eine Unfallversicherung nachzudenken. Ob diese allerdings schon in der Assistenzzeit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Viele entscheiden sich auch erst ab dem zweiten Jahr für eine Unfallversicherung.
Auch die gesetzliche Krankenversicherung sowie der Weg in die private Krankenversicherung spielen eine wichtige Rolle in Ihrer Absicherungsstrategie als Zahnarzt.
In der eigenen Zahnarztpraxis sind noch weitere Versicherungen relevant. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel: Wichtige Versicherungen in einer Zahnarztpraxis

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Ihr Thomas Jans