Bewerbungstipps für Zahnärzte – Ihr Arbeitsvertrag als Zahnarzt

In Teil 1 erfahren Sie alles über die schriftliche Bewerbung Zahnarzt.

In Teil 2 erfahren Sie alles über das Vorstellungsgespräch Zahnarzt.

Teil 3: Hospitation und Arbeitsvertrag Zahnarzt

Am Ende des Vorstellungsgesprächs klärt man gemeinsam die nächsten Schritte. Finden weitere Gespräche statt? Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Will man sich im Rahmen einer Hospitation näher kennenlernen?

Hospitation in der Zahnarztpraxis

Viele Zahnärzte bieten Bewerbern an, als Gast in ihrer Praxis mitzuarbeiten. Fragen Sie danach und machen Sie unbedingt von dieser Möglichkeit Gebrauch. Üblich sind ein bis zwei Tage, in seltenen Fällen bis zu einer Woche. Während der Hospitation können Sie erfahren und erspüren, wie es in der Praxis zugeht, welches fachliche Niveau dort herrscht und ob Ihnen die Atmosphäre zusagt. Schauen Sie Ihrem potenziellen Arbeitgeber und den Mitarbeitern über die Schulter, beobachten Sie die Abläufe, stellen Sie Fragen. Es ist weniger wichtig, ob eine Praxis in der Stadt oder auf dem Land liegt. Entscheidend ist, dass das Arbeitsklima dort stimmt und dass es viel für Sie zu lernen gibt.

Arbeitsvertrag Zahnarzt und Assistenzzahnarzt

Gehalt und Arbeitsvertrag Zahnarzt

Spätestens nach der Hospitation fällt die Entscheidung, ob die Praxis Ihnen zusagt und ob man Sie dort beschäftigen will. Dann wird Ihr Arbeitsvertrag als Zahnarzt ausgehandelt. Dieser ist bei Zahnärzten an keinen Tarifvertrag gebunden. Vertragsmuster gibt es bei der KZV. Ihr Arbeitsvertrag als Zahnarzt enthält in der Regel folgende Eckpunkte:

  • Vertragsdauer: nach Möglichkeit unbefristet bzw. befristet auf max. 2 Jahre
  • Arbeitszeit: 35–40 Stunden/Woche, Werktage = Mo–Sa, Arbeitstage müssen individuell geklärt werden
  • Urlaubstage: in der Regel 25–30 Tage/Jahr oder max. 25 Tage + 5 Tage für Fortbildung
  • Gehalt: Festgehalt (durchschnittlich 2.300 Euro brutto) oder Festgehalt + Umsatzbeteiligung (10–30 Prozent vom Honorarumsatz)
  • Zusatzleistungen: 13. Monatsgehalt, Vermögenswirksame Leistungen (VWL), betriebliche Altersversorgung, Sachprämien
  • Probezeit: in der Regel 6 Monate
  • Kündigung: in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der
  • Probezeit im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist und nur Betriebsbedingt von Seiten des
    Arbeitgebers. Diese beträgt in der Regel nach:

    • 6 Monaten: 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Monatsende
    • 2 Jahren: 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
    • 5 Jahren: 2 Monate
    • 8 Jahren: 3 Monate
    • 10 Jahren: 4 Monate
    • 12 Jahren: 5 Monate
    • 15 Jahren: 6 Monate
    • 20 Jahren: 7 Monate
  • Konkurrenzschutzklauseln sind nur in eingeschränktem Umfang möglich

 

Assistenzzeit Zahnarzt

Die Assistenzzeit dauert zwei Jahre. Wenn Sie nur 50 Prozent arbeiten, verlängert sie sich entsprechend auf vier Jahre. Erst nach der Assistenzzeit erhalten Sie die Kassenzulassung, ohne diese dürfen Sie nur Privatpatienten behandeln. Entscheidend ist die Anerkennung der Assistenzzeit als Vollzeitstelle. Sie hängt von der monatlichen Arbeitszeit ab und ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich geregelt, daher bitte vorab erfragen.

 

Konkurrenzschutzklausel im Arbeitsvertrag als Zahnarzt

Eine Konkurrenzklausel soll verhindern, dass Sie direkt zur Nachbarpraxis wechseln und Patienten dorthin mitnehmen. Eine Niederlassungsbeschränkung darf für maximal 2 Jahre ausgesprochen werden. Sie gilt – je nach Lage – innerhalb eines Radius von 2–7 km und beinhaltet einen Schadensersatzanspruch. Eine Konkurrenzschutzklausel sollte immer von einem Anwalt auf Gültigkeit geprüft werden.

 

Gehalt Zahnarzt

Das Gehalt wird immer als Brutto-Jahresgehalt angegeben, für Berufsanfänger liegt der Durchschnitt bei 2.300 Euro. In manchen Praxen gibt es eine Umsatzbeteiligung von 10–30 Prozent, dann liegt das Fixgehalt entsprechend niedriger.

 

Fortbildungen

Fortbildungen bieten viel finanziellen Gestaltungsspielraum. Fragen Sie gezielt danach, welche Weiterbildungskultur es in der Praxis gibt. Manche Chefs setzen das Gehalt etwas niedriger an, übernehmen dafür aber mehr Fortbildungskosten oder stellen Sie tageweise dafür frei. Oft gibt es Fifty-fifty-Lösungen, vor allem wenn Sie sich Fortbildungen aussuchen, die der Praxis Gewinn bringen. Arbeitgeber, die sich hier großzügig zeigen, verlangen möglicherweise als Gegenleistung, dass Sie sich für eine gewisse Zeit, zum Beispiel für ein Jahr, an die Praxis binden. Falls Sie die Praxis früher verlassen, sind die gezahlten Fortbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzuerstatten.  Mit etwas Verhandlungsgeschick werden Sie eine gute Lösung für sich finden.

 

Sachprämien

Sachprämien können das Gehalt aufbessern, z. B. sind bis zu 50 Euro monatlich als Tankgutschein steuerfrei oder bis zu 500 Euro jährlich für Gesundheitsleistungen wie Rückentraining oder Massage. Wenn der Chef Ihnen und Ihrer Familie die Zuzahlung für Zahnbehandlungen erlässt, macht sich auch das im Geldbeutel spürbar. Lesen Sie genaueres dazu in meinem Artikel "Mehr Netto vom Brutto: 9 Tipps für Zahnärzte".

 

Umzugskosten

Umzugs- und Bewerbungskosten können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden, der mehr als 50 km von Ihrem aktuellen Wohnort entfernt ist. Sammeln Sie Belege für alle Ausgaben, die mit einem Umzug zusammenhängen. Welche weiteren Möglichkeiten Ihnen bei der Steuererklärung zur Verfügung stehen, lesen Sie in " Zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen ".

 

Teilzeitregelung

Das folgende Video untersucht Teilzeitregelungen und welche Möglichkeiten und Spielräume sich sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eröffnen. Dabei geht es auch um Urlaubsregelungen, Abrufarbeit und flexible Arbeitszeitgestaltung.

Über Geld zu reden, ist vielen Menschen unangenehm. Gehen Sie gut informiert in die Gehaltsverhandlung und nehmen Sie Bedenkzeit für sich in Anspruch, um alles in Ruhe durchzurechnen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Das Gehalt kann nach verschiedenen Modellen berechnet werden. Im Beitrag "Gehalt eines angestellten Zahnarztes" erfahren Sie unter anderem, wie sich Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft auf eine Umsatzbeteiligung auswirken.

Ich drücke Ihnen die Daumen für ein gutes Gespräch!

 

 

Tipp: Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen können erfahren Sie hier: Zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen.

Welche Absicherungen brauchen Sie in der Assistenzzeit:

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!