Bewerbungstipps für Zahnärzte – Vorstellungsgespräch Zahnarzt

In dieser Reihe sind Teil 1 – schriftliche Bewerbung Zahnarzt und Teil 3 – Arbeitsvertrag Zahnarzt erschienen.

Teil 2: Vorstellungsgespräch Zahnarzt

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Gelegenheit, heißt es. Trotzdem kein Grund, sich übermäßig anzuspannen. Man hat Sie eingeladen, weil man interessiert ist an Ihnen, weil Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter infrage kommen. Zeigen Sie sich selbstbewusst, aber nicht gekünstelt oder übertrieben nett.

Dresscode

Zu Ihrem Vorstellungsgespräch als Zahnarzt kleiden Sie sich wie zu einem großen Familienfest, nicht zu förmlich, nicht zu leger. Ein ordentliches Hemd ohne Krawatte, eine gute Jeans oder Hose und Lederschuhe sind angebracht. Für junge Zahnärztinnen gilt Ähnliches – kleiden Sie sich schick, aber nicht zu fein. Unter dem Stichwort „Business Casual“ finden Sie passende Tipps im Internet. Bei Kliniken darf die Kleidung etwas förmlicher ausfallen als bei niedergelassenen Ärzten.

Ihr Vorstellungsgespräch als Zahnarzt beginnt meist mit einem kurzen Small Talk zur Auflockerung: „Haben Sie uns gleich gefunden? Wie war die Anreise?“ Spielen Sie mit, aber vermeiden Sie negative Äußerungen. Wenn man Ihnen etwas zu trinken anbietet, nehmen Sie es an.

In Zahnarztpraxen führt in der Regel die Inhaberin bzw. der Inhaber das Gespräch, manchmal auch die Praxismanagerin. In Kliniken ist der Abteilungsleiter dafür zuständig, meist begleitet von einem Mitarbeiter der Personalabteilung.

Ziel des Gesprächs ist das gegenseitige Kennenlernen. Die meisten zahnärztlichen Bewerbungsgespräche ähneln eher einem kollegialen Gespräch. Es soll neben fachlichen Dingen auch klären, ob die „Chemie“ für eine tägliche enge Zusammenarbeit stimmt.

Vorstellungsgespräch Zahnarzt

Selbstpräsentation im Bewerbungsgespräch

Meist werden Sie als Bewerber aufgefordert, etwas über sich und Ihren Werdegang zu erzählen. Ihr Gegenüber hat Ihren Lebenslauf gelesen. Es geht im persönlichen Gespräch darum, noch mehr über sich zu erzählen und die einzelnen Positionen zu erklären. Erläutern Sie, welche wichtigen Qualifikationen Sie für den angestrebten Job mitbringen und punkten Sie im Vorstellungsgespräch mit Ihrer Persönlichkeit.

Rechnen Sie damit, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihr persönliches Profil durch gezielte Fragen nach Ihren Stärken und Schwächen prüft. Jede angeführte Stärke oder Schwäche sollte einen Bezug zur Arbeitsstelle haben.

 

Fragen richtig stellen

Geschlossene Fragen wie zum Beispiel „Haben Sie Erfahrung mit Kinderzahnheilkunde?“ lassen sich mit Ja oder Nein beantworten. Bleiben Sie aber nicht so einsilbig, sondern geben Sie immer eine kurze Begründung oder Erläuterung dazu. Manchmal bietet es sich auch an, eine Gegenfrage zu stellen.

Offene Fragen wie zum Beispiel „Arbeiten Sie lieber allein oder im Team?“ lassen viel Spielraum für die Beantwortung. Halten Sie sich dabei immer den Bezug zur angestrebten Stelle vor Augen und argumentieren Sie am besten mit konkreten Beispielen.

Wenn es in Ihrem Lebenslauf erklärungsbedürftige Phasen oder Schwachstellen gibt, rechnen Sie mit Fragen dazu und legen Sie sich Antworten zurecht. Auch wenn Ihr Vorstellungsgespräch als Zahnarzt kein gerichtliches Verhör ist, bleiben Sie immer bei der Wahrheit. Sie haben nichts zu verlieren und überzeugen am meisten, wenn Sie ehrlich und authentisch sind.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Unzulässige Fragen müssen nicht unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu gehören Fragen über Ihre Person und Familie, die inhaltlich nichts mit der Stelle zu tun haben, zum Beispiel nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religions- oder Parteizugehörigkeit, Vermögensverhältnissen, Vorstrafen oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Grundlage dieser Regelung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung verhindern soll.

Falls Sie tatsächlich mit einer unzulässigen Frage konfrontiert werden, können Sie die Antwort verweigern, die Unwahrheit sagen oder natürlich auch wahrheitsgemäß antworten.

Selbst wenn eine schwangere Bewerberin sagt, sie erwarte und plane kein Kind, muss sie nicht mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Schwierigkeiten sind natürlich vorprogrammiert, denn während der Schwangerschaft wird in aller Regel für Zahnärztinnen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Manche Dinge lassen sich nicht verheimlichen. Die Konfession erscheint später auf der Lohnsteuerkarte, Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis und Krankheiten oder Allergien im Gesundheitszeugnis. Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV sind für Zahnärzte ein absolutes No-Go. Also besser gleich mit offenen Karten spielen, als böse Überraschungen zu provozieren. Was unmittelbar für die Durchführung einer Tätigkeit von Bedeutung ist, darf der Arbeitgeber erfragen und muss der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten.

Ihre Fragen beim Vorstellungsgespräch als Zahnarzt

Nachdem Sie von sich erzählt haben, wird Ihr Gegenüber die Praxis und die ausgeschriebene Arbeitsstelle beschreiben und Ihnen Zeit für Fragen einräumen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und fragen Sie alles, was Ihnen wichtig erscheint. So demonstrieren Sie ein waches Interesse und zeigen, dass Sie sich aktiv informiert und mit der Praxis auseinandergesetzt haben.

Erarbeiten Sie sich vorab eine Liste von Fragen, damit Sie in der Aufregung nichts vergessen. Es spricht nichts dagegen, ein Notizbuch mitzubringen und Antworten gleich zu notieren.

Fragen Sie nicht zuerst nach Gehalt oder Urlaub, sondern beginnen Sie mit Fragen über die Stelle und die Praxis:

  • Gibt es eine klare Ausrichtung der Praxis? Vision, Philosophie und zum Leitbild der Praxis
  • Fragen zu Tätigkeiten, Aufgabengebieten und Einarbeitungsphase
  • Wie ist Ihre Arbeitszeit (feste Zeiten, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Überstunden)
  • Gibt oder gab es bereits andere Assistenten in der Praxis?
  • Bekommen Sie im Bestellbuch eine eigene Spalte? Eine eigene Helferin?
  • Dürfen Sie Patienten durchgängig behandeln?
  • Welche Behandlungsfälle dürfen Sie übernehmen?
  • Können Sie in der Praxis einen oder mehrere Tage hospitieren?
  • Gibt es weitere Gehaltsbestandteile (Tankgutschein)

Am Ende des Vorstellungsgesprächs oder spätestens nach einer Hospitation geht es dann um die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und um Ihr Gehalt als Assistenzzahnarzt. Dem komplexen Thema Arbeitsvertrag Zahnarzt ist Teil 3 dieser Reihe gewidmet.

Hier geht es zu Teil 1 – schriftliche Bewerbung Zahnarzt.

 

Tipp:

Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen können erfahren Sie hier: Zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen.

Welche Absicherungen brauchen Sie in der Assistenzzeit:

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!