Versorgungswerk Zahnärzte: Warum eine freiwillige Zuzahlung nicht sinnvoll ist

Wenn Sie Ihre Altersvorsorge gezielt und nachhaltig aufbauen, dann ist in der Regel ein früherer Ruhestand mit einer höheren Rente möglich. Doch die beiden entscheidenden Worte sind gezielt und nachhaltig. Welche Rolle das Versorgungswerk für Zahnärzte dabei spielt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Versorgungswerk Zahnärzte – Was ist das?

Das Versorgungswerk für Zahnärzte bietet im Vergleich zur Deutschen Rentenversicherung bei gleichen Einzahlungen eine höhere Altersrente. Aus diesem Grund empfehle ich allen meinen Mandanten das Versorgungswerk für Zahnärzte zu nutzen und sich aus der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen. Diese Befreiung aus der Deutschen Rentenversicherung muss bei Berufsantritt und bei jedem Stellenwechsel gemacht werden. Das Befreiungsformular erhalten Sie von Ihrem Versorgungswerk.

Dies liegt ganz entscheidend an folgendem Punkt:

Beim Versorgungswerk für Zahnärzte werden Ihre Beiträge angespart und werfen eine Rendite ab. Es ist eine Kombination aus Kapital- und Umlageverfahren.

Die Deutsche Rentenversicherung hingegen, abreitet mit der sogenannten Umlagenfinanzierung. Das bedeutet, dass alle eingehenden Beiträge innerhalb kurzer Zeit wieder an die Rentner ausbezahlt werden. Ihr Kapital wird nicht angesammelt, weshalb auch keine Verzinsung/Wertentwicklung stattfinden kann. Über einen langen Zeitraum ist diese Wertentwicklung und damit der Zinses-Zins-Effekt aber entscheidend und beeinflusst die Rentenhöhe maßgeblich.

Umlageverfahren jetzt auch im Versorungswerk

Doch auch das Versorgungswerk (zumindest Baden-Württemberg) schwenkt in das Umlageverfahren ein (Quelle https://www.bwva.de/profil/va-aktuell/aktuell-12019.html). Das Umlageverfahren ist für Beitragszahler schlechter wie für Beitragsempfänger, wenn weniger Beitragszahler nachrücken als Beitragsempfänger vorhanden sind. Bei der aktuellen demographischen Entwicklung ist dies sehr wahrscheinlich.

An- und Abmeldung Versorgungswerk

Wichtig ist, dass Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung abmelden und beim zuständigen Versorgungswerk für Zahnärzte anmelden. Erst dann ist sichergestellt, dass Sie von diesem System profitieren. Falls Sie bei diesem Schritt Unterstützung benötigen – dürfen Sie sich gerne jederzeit bei mir melden: tjans@zsh.de

Ins Versorgungswerk für Zahnärzte leisten Sie nun Monat für Monat die Pflichtbeiträge. Sie erhalten auch jährlich einen Auszug über den aktuellen Stand und den Hinweis auf die Möglichkeit weiterer Zuzahlungen. Doch sind diese sinnvoll?

Macht eine Zuzahlung ins Versorgungswerk für Zahnärzte Sinn?

Die Vorteile einer Zuzahlung sind relativ einfach zu nennen:

Sie erhalten insgesamt eine höhere Leistung und können mit der Zuzahlung Ihre Steuerlast mindern. Mehr zur steuerlichen Absetzbarkeit erfahren Sie.

Mir ist wichtig, dass ich Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Punkte mitgebe, die Sie im Voraus unbedingt beachten sollten:

  • Das Versorungswerk (zumindest Baden-Württemberg) schwenkt in die Umlagenfinanzierung ein, welche ich als negativ für die aktuellen Beitragszahler (also junge Zahnärzte) erachte.
  • Eingebrachte Zuzahlungen erhalten Sie während Ihres Erwerbslebens nicht wieder zurück, egal in welche Notlage Sie geraten.
  • Im Ruhestand erhalten Sie nur eine monatliche Rente, eine Einmalauszahlung der Versorgungsleistung ist nicht möglich.
  • Das angesparte Kapital kann nicht frei vererbt werden. Der Staat hat für die Vererbung nur einen engen Personenkreis benannt. Gibt es keine Hinterbliebenen aus diesem Personenkreis wird Ihr Geld den anderen Versicherten gut geschrieben.
  • In die Anlagepolitik des Versorgungswerks können Sie nicht eingreifen. Dies kann natürlich ein Vor- aber auch ein Nachteil sein, je nach dem, wie erfolgreich das Versorgungswerk für Zahnärzte Ihr Geld anlegt und wie Ihr Vermögensaufbau als Zahnarzt aussehen würde.
  • Wenn Sie im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann steigert eine höhere Rente aus dem Versorgungswerk für Zahnärzte Ihren Beitrag in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung hat dies keine Auswirkungen.

Was ist die Alternative zu einer Zuzahlung ins Versorgungswerk für Zahnärzte?

Basis- bzw. Rüruprente für Zahnärzte

Die gleichen rechtlichen und steuerlichen Regeln wie beim Versorgungswerk für Zahnärzte finden Sie bei der Basis- bzw. Rüruprente für Zahnärzte. Das heißt, die Vererbung, die Rückzahlungsmöglichkeiten, sowie die Auszahlungsoptionen sind identisch zu denen des Versorgungswerks. Jedoch gibt es wichtige Unterschiede:

  • Es handelt sich um ein reines Kapitalgedecktes verfahren.
  • Sie können die Anlageart frei wählen. Diese reichen von sehr spekulativ bis sehr sicher und von aktiv bis passiv verwaltet. Dadurch können Sie Ihr Investment an sich selbst und die aktuelle Wirtschaftslage anpassen. Besonders vorteilhaft ist, dass Sie beispielsweise in jungen Jahren voll auf Aktien setzen können und je näher Sie dem Ruhestand kommen, wandeln Sie diesen schwankungsstarken Teil in eine ruhigere Anlage um. Wenn Sie die letzten Jahre voll auf Sicherheit setzen, verhindern Sie, dass ein möglicher Kurssturz an der Börse Ihre Altersvorsorge mindert. Das Versorgungswerk für Zahnärzte kennt diese Ablaufsicherung nicht und hat keine individuelle Anlagepolitik.
  • Sie können Zusatzversicherungen einschließen. Möchten Sie einen gesonderten Hinterbliebenenschutz oder eine höhere Berufsunfähigkeitsversicherung als Zahnarzt? Fast alles ist möglich und kann gemäß Ihrer Situation ausgestaltet werden.
  • Eine Rente aus einer Basisversicherung beeinflusst ebenfalls die Beiträge Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie im Ruhestand freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Wichtig zu wissen: In der Selbstständigkeit kann die Basis-/Rürupversicherung für die Zahnärzte große Nachteile bringen. Welche das sind erfahren Sie hier: Nachteile einer Basis- bzw. Rürupversicherung für Zahnärzte

Alternativen zum Versorungswerk für Zahnärzte?

Meine Empfehlung: Bevor Sie sich in die 3 Schichten der Altersvorsorge einarbeiten, sollten Sie sich mit den Grundsätzen zur Altersvorsorge für Zahnärzte vertraut machen.

Insgesamt gibt es 3 sogenannte Schichten zum Aufbau einer Altersvorsorge.

Schicht 1: Versorgungswerk Zahnärzte + Basis-/ Rüruprente

Schicht 2: In Schicht 2 finden sich zwei Formen der Altersvorsorge wieder. Zum einen die Riester Rente (ob Zahnärzte riestern können erfahren Sie hier) und zum anderen die betriebliche Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge ist nur für angestellte Zahnärzte möglich. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile zur betrieblichen Altersvorsorge für Zahnärzte.

Schicht 1 und 2 bringen große steuerliche Vorteile mit sich. Bei der Auszahlung werden diese jedoch nachgelagert besteuert und in der Vererbung sind Sie eingeschränkt.

In Schicht 3 ist eine Altersvorsorge ohne Einschränkungen möglich. Der Nachteil von Schicht 3 liegt in der geringen oder fehlenden steuerlichen Absetzbarkeit in der Ansparphase.

Schicht 3: In dieser Schicht befinden sich klassische und fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen sowie Fonds- bzw. ETF-sparen, Bausparen, Banksparpläne, usw.

Alternativ können Sie das Geld, welches Sie für die Zuzahlung verwenden wollten in diese Schicht der Altersvorsorge einbringen. Sie verzichten dann zwar auf die steuerliche Förderung in der Ansparphase, haben aber dafür einige Freiheiten, wie zum Beispiel:

Versorgungswerk für den Ehepartner

Oft treffe ich in meiner Beratung auf die Situation, dass ein Ehepartner eine geringere Rente hat, weil er durch Kindererziehungszeiten weniger einbezahlt hat.

Die Basisrente in Schicht 1 kann vom Zahnarzt genutzt werden, um mit den gleichen steuerlichen Gegebenheiten für seinen Partner eine Altersvorsorge aufzubauen.

Dies hat den Vorteil, dass im Todesfall 100% der Leistung ankommen und nicht nur eine Witwen-/Witwerrente von ca. 60%.

Ist der Ehepartner weiblich, so kann die Leistung aufgrund einer höheren Lebenserwartung länger genutzt werden. Durch die UniSex Tarife ist die Auszahlung bei sonst gleichen Voraussetzungen identisch zu einem „Männer-Tarif“. Daher sollte auf die längere Lebenserwartung abgestellt werden.

Tagesgeldkonto vs. Basisrente / Zuzahlung Versorgungswerk Zahnärzte

Mit einem fiktiven Startbetrag von 68.469 € erhalten Sie auf dem Tagesgeldkonto bestenfalls 3 bis 4% Zinsen. Nach 5 Jahren sind dies ca. 82.000 €.

Alternativ könnten Sie diesen Betrag ratierlich über 5 Jahre mit jeweils 24.000 € ins Versorgungswerk für Zahnärzte oder die Basisrente einbringen (Höchstgrenzen müssen beachtet werden!). Den Ertrag aus dem Steuereffekt können Sie dann wieder auf dem Tagesgeld ansammeln und wiederum in Ihr Investment einzahlen.

In dieser Variante brauchen Sie insgesamt 68.469 € von Ihrem eigenen Geld für eine Einzahlung von 120.000 € in die Basisrente/Versorgungswerk.

Je nach Alter ergibt sich dadurch eine lebenslange Rente, sowie eine Rendite nach Steuern, die deutlich über dem des Tagesgeldes liegt.

Zusammenfassung: Zuzahlung Versorgungswerk Zahnärzte

Versorgungswerk Zahnärzte

Zunächst ist festzuhalten, dass Sie mit dem Versorgungswerk für Zahnärzte einen guten Baustein für Ihre Versorgung im Alter haben. Dieser ist teilweise kapitalbasiert und Einzahlungen wirken sich in der Ansparphase steuermindernd aus. Über freiwillige Zuzahlungen können Sie Ihre Versorgung im Alter erhöhen. Jedoch gibt es wichtige Punkte wie die Vererbbarkeit, die Geldanlagepolitik und die Auszahlungsoptionen zu beachten. Auch die schleichende Umstellung auf das Umlageverfahren ist als negativ zu werten. Daher kann es sinnvoll sein, den Zuzahlungsbetrag für eine andere Form der Altersvorsorge zu verwenden, die mehr Freiheiten bei der Ausgestaltung bietet.

Mit meinen Mandanten ermittle ich den Versorgungsbedarf im Alter und berücksichtige dabei auch die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Anlagemöglichkeiten. Wir stellen dann die einzelnen Optionen wie Zuzahlung ins Versorgungswerk, Aufbau einer privaten Basis-/Rüruprente für Zahnärzte oder einer anderen Altersvorsorge gegenüber. Anschließend prüfen wir, welche Möglichkeit am sinnvollsten ist.

Mein Tipp: Machen Sie sich zunächst unbedingt mit den Grundlagen zur Altersvorsorge für Zahnärzte vertraut, bevor Sie tiefer in dieses Thema einsteigen:

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