Steueroptimierte Geldanlage – Zahnärzte können mehr von der Steuer absetzen

Es fand zum Jahresbeginn eine Erhöhung des Basisrenten-Förderrahmen statt. Das bedeutet für Sie, dass Sie durch Ihre Einzahlungen ins Versorgungswerk und in eine private Basisrente bzw. Rüruprente (beides in der Altersvorsorge-Schicht 1) mehr Steuern sparen.

1. Zahnärzte können mehr Steuern sparen

Im Januar 2023 wurde der bisherige steuerliche Förderrahmen in der Altersvorsorge Schicht 1 (Versorgungswerk und Basisrente/Rüruprente) aufgestockt.

Somit können Zahnärzte Altersvorsorgeaufwendungen im Versorgungswerk bis zu 26.528 EUR (Ledig) / 53.056 EUR (Verheiratete bei Zusammenveranlagung) für das Jahr 2023 als Beitrag für das Versorgungswerk oder eine private Basisrente bzw. Rüruprente über die Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dadurch mindern Sie Ihre die Steuerlast erheblich.

1.1 Wie funktioniert die Basisrente / Rüruprente

Wie oben beschrieben können Sie die Einzahlungen in eine private Basisrente bzw. Rüruprente gleich wie beim Versorgungswerk voll von der Steuer absetzen. Jedoch gibt es neben der nachgelagerten Besteuerung noch weitere wichtige Eigenschaften dieser Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge.

Anlagestrategie

Dies ist der entscheidende Punkt im Vergleich zum Versorgungswerk. Bei der Basisrente/Rüruprente können Sie die von Ihnen gewünschte Anlagestrategie umsetzen und so eine gute Kombination mit dem Versorgungswerk erreichen.

Gesamtvermögensstrategie: Wie genau ist das gemeint?

Das Versorgungswerk fährt in der Regel eine defensivere Anlagepolitik und setzt in der Strategie zu einem großen Teil auf festverzinsliche Wertpapiere. Diese sind zwar relativ konstant, unterliegen also keinen orbitanten Schwankungen und sind je nach Emittent (Herausgeber der Anlage) auch sicher. Jedoch gehen durch diese Anlagestrategie vor allem für junge Zahnärzte viele Chancen in Bezug auf die erzielbare Rendite verloren.

Auf die Anlagepolitik des Versorgungswerks haben Sie jedoch keinen Einfluss und müssen diese hinnehmen.

Ich empfehle im Rahmen der Finanzplanung für Zahnärzte den Blick auf das Gesamtvermögen zu werfen und eine Vermögensstrategie entsprechend Ihrer Anlegermentalität zu erarbeiten. Über die Basisrente/Rüruprente können Sie unter den gleichen steuerlichen Gegebenheiten wie beim Versorgungswerk nun eine offensivere Anlagepolitik umsetzen und so in Kombination mit dem Versorgungswerk (defensiv + offensiv = ausgewogen) eine ausgewogene und daher passende Gesamtstrategie erreichen.

Weitere Eigenschaften

Das angesammelte Guthaben in der Basisrente / Rüruprente ist grundsätzlich nicht:

  • beleihbar (es kann nicht als Kreditsicherheit herangezogen werden)
  • übertragbar (keine Schenkung oder Übergabe möglich)
  • vererbbar (das Guthaben kann nur an den Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden)
  • veräußerbar (kein Verkauf der Anlage möglich)
  • kapitalisierbar (keine Entnahme während der Laufzeit möglich)

Dies sind die gleichen Einschränkungen wie beim Guthaben im Versorgungswerk. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich speziell für Zahnärzte jedoch auch viele Vorteile.

  • Diese Altersvorsorge kann nie für die Praxisverbindlichkeiten haften
  • und wird bei einer (unwahrscheinlichen) Praxisinsolvenz nicht herangezogen.
  • Ebenso sichert diese Altersvorsorge Ihnen ein lebenslanges Einkommen.

Lebenslanges Einkommen durch Basisrente / Rüruprente

In Ihrem Ruhestand haben Sie Ausgaben, welche solange von Ihrem Konto abgebucht werden, solange Sie leben. Im Rahmen einer Finanzplanung für Zahnärzte ermitteln wir diese Ausgaben.

Für diese lebenslangen Ausgaben macht es auch Sinn, dass Sie lebenslange Einnahmen erzielen. Die Basisrente / Rüruprente bietet diese Möglichkeit und bildet daher eine feste Säule bei der Abdeckung der lebenslangen Ausgaben.

Basisrente / Rurüprente vorallem für Frauen geeignet

Da Frauen laut Statistischem Bundesamt länger leben als Männer, die Rente aus der Basisversicherung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für beide jedoch gleich hoch ist. Ist die Basisrente vorallem für Zahnärztinnen eine tolle Möglichkeit der Altersvorsorge, da durch das längere Leben in Summe mehr Rente ausgezahlt wird.

2. Basisrente / Rüruprente für angestellte Zahnärzte

Die Einzahlungen in das Versorgungswerk Baden-Württemberg für angestellte Zahnärzte hängen von der Höhe des Bruttogehaltes ab. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 % (Stand 2023). Dieser ist zur einen Hälfte vom angestellten Zahnarzt und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber zu bezahlen. Eine Verrechnung findet in der Regel direkt über das Gehalt statt.

Der Förderrahmen für die Altersvorsorge wurde auf 26.528 EUR für Ledige bzw. 53.056 EUR für Verheiratete (Stand 2023) bei gemeinsamer Veranlagung aufgestockt. Sie können nun zusätzlich bis zu dieser Höchstgrenze Einzahlungen für Ihre Altersvorsorge steuerlich gefördert vornehmen. Diese zusätzliche Altersvorsorge können Sie entweder ins Versorgungswerk oder in eine private Basisrente (Rüruprente) einzahlen. In meinem Artikel „Freiwillige Zuzahlung ins Versorgungswerk“ erfahren Sie, ob sich eine zusätzliche Einzahlung ins Versorgungswerk lohnt.

Die Förderquote der Einzahlung liegt seit 2023 bei 100%. Das bedeutet, dass Sie Ihre komplette Einzahlung von steuerlich geltend machen können. Bei einem Steuersatz von 40 % erhalten Sie für einen zusätzlichen Beitrag von exemplarischen 1.000 EUR (als freiwillige Zuzahlung in die Versorgungsanstalt oder als Beitrag in eine Basis- / Rüruprente) eine Steuerrückerstattung von etwas über 400 EUR (Stand 2023). Der Beitrag nach Steuern beträgt daher nur ca. 600 EUR.

Netto zahlen Sie also nur 600 EUR ein – in Ihrem Vertrag sind jedoch 1.000 EUR drin.

Höchstgrenze beachten: Als angestellter Zahnarzt wird bereits über Ihr Gehalt der Pflichtbeitrag für das Versorgungswerk festgelegt und abgeführt. Auf den Freibetrag ist diese Abgabe anzurechnen.

2.1 Wie funktioniert die Basisrente für angestellte Zahnärzte:

Bei einem Bruttoeinkommen von 80.400 € liegt Ihr Beitrag fürs Versorgungswerk bei (80.400 EUR x 18,6%) = ca. 15.000 EUR. Diesen teilen Sie sich zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber.

Für die freiwillige Einzahlung ins Versorgungswerk oder für eine zusätzliche Altersvorsorge über eine Basis- / Rüruprente stehen nun „nur“ noch (26.528 EUR für Ledige – 15.000 EUR) = ca. 11.528 EUR zur Verfügung.

Bei einer höheren Einzahlung erhalten Sie keine steuerliche Vergünstigung, müssen jedoch die Auszahlung versteuern.

3. Basisrente / Rüruprente für selbstständige Zahnärzte

Bei selbstständigen Zahnärzten gibt es keine Deckelung des Beitrags ins Versorgungswerk durch die Beitragsbemessungsgrenze. Daher kann die tatsächliche Zahlung ins Versorungswerk deutlich höher sein und über den oben genannten 15.000 EUR für angestellte Zahnärzte liegen.

Dies ist jedoch sehr leicht zu prüfen, da die Beiträge für das Versorgungswerk direkt von Ihrem Konto abgeführt werden. Nun können Sie diese einfach auf das Jahr hochrechnen und erfahren dann, welchen Jahresbeitrag Sie an das Versorgungswerk entrichten.

Im nächsten Schritt werfen Sie nun wieder einen Blick in die maximalen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten (26.528 EUR für Ledige bzw. 53.056 EUR bei Zusammenveranlagung).

Von diesem Betrag ziehen Sie Ihre hochgerechnete Einzahlung ab und erhalten dann den maximalen Betrag, welchen Sie noch in die Basisrente / Rüruprente einzahlen dürfen.

Sie zahlen beispielsweise 1.800 EUR monatlich ins Versorgungswerk, dies sind 21.600 EUR pro Jahr. Es können somit noch 4.928 EUR in eine private Basisrente eingezahlt werden, damit der steuerliche Vorteil voll ausgeschöpft wird.

Bei einem Steuersatz von 40% ergibt sich daraus eine Steuerentlastung um (4.928 EUR x 40% =) ca. 1.970 EUR.

4. Keine Abgeltungssteuer in der Ansparung

Während der Ansparphase fallen auf die Erträge innerhalb Ihrer Basisrente keine Steuern an. Die Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Dieser Vorteil wirkt sich bei einer langen Laufzeit sehr positiv aus.

Wird das Geld in einem normalen Depot angespart unterliegen die Erträge daraus der Abgeltungssteuer und werden vorbehaltlich des Freibetrags um 26,375% reduziert. Da die Steuer ans Finanzamt abgeführt wird, kann dieser Teil nicht mehr für Sie arbeiten.

5. ETF basiertes Anlagekonzept in der Basisrente

Während der Ansparung setze ich bei meinen Mandanten auf kostengünstige ETFs und Indexfonds gemäß der Anlegermentalität. Ihre Anlegermentalität wird über eine Software wissenschaftlich ermittelt.

6. Absicherung Berufsunfähigkeit über die Basisrente

In die Basisrente kann auch eine Berufsunfähigkeitsrente eingebaut werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

6.1 Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Bei dieser Variante übernimmt die Versicherung alle weiteren Beiträge für die Basisrente / Rüruprente und erhöht diese ggfs. noch jährlich bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie erhalten trotz Berufsunfähigkeit die geplante Altersrente und können so ohne finanzielle Einschränkungen Ihren Ruhestand genießen.

Ohne diese Option wird bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit oft der Beitrag für die Altersvorsorge aus finanziellen Gründen ausgesetzt oder ganz stillgelegt. Die Berufsunfähigkeit wirkt dann im Ruhestand durch geringer Renten nach.

6.2 Berufsunfähigkeitsrente

Zusätzlich zur Beitragsbefreiung kann noch eine monatliche Rente gezahlt werden. Diese kommt dann während der Berufsunfähigkeitsphase auf Ihr Konto und schützt Sie vor finanziellen Einschränkungen. Wichtig: Bei vielen Versicherungen kann die Berufsunfähigkeitsrente später aus dem Vertrag separiert werden.

7. Nachgelagerte Besteuerung in der Basisrente / Rüruprente

Während der Ansparphase können Sie den oben genannten Steuervorteil nutzen und die Einzahlungen ins Versorgungswerk und in eine private Basis-/Rüruprente von der Steuer absetzen.

Im Ruhestand greift dann die nachgelagerte Besteuerung der monatlichen Rentenzahlung. Die steuerliche Berücksichtigung der Rentenzahlung wird von Jahr zu Jahr angepasst. Im im Jahr 2023 ist diese bei 83 % und steigt bis 2040 auf 100 %.

Altersvorsorge Zahnarzt

Die genaue Berechnung bei einer monatlichen Rente von 1.000 EUR ist wie folgt:

Bei einer monatlichen Rente aus Schicht 1 (Versorgungswerk sowie Basisrente / Rüruprente) von 1.000 EUR wird geprüft, welcher Teil davon steuerpflichtig ist (2023 = 83%, siehe Tabelle). Bei einem Anteil von 83% sind dies 830 €. Diese 830 € werden dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Nehmen wir an, dieser wäre bei 40%, dann wäre die Steuerbelastung bei (830 € x 40% =) 332 €.

Bezogen auf Ihre Rente von 1.000 € entsprechen die 332 € einer „Besteuerung“ von 33,2% und liegen daher deutlich unter der Besteuerung der anderen Einkünfte..

8. Zusammenfassung Basisrente / Rüruprente

Jetzt wird es spannend. Die Basisrente / Rüruprente bringt einige Nachteile mit sich (eingeschränkte Vererbbarkeit, keine Auszahlung während der Laufzeit bzw. keine einmalige Auszahlung am Ende der Laufzeit).

Wenn Sie jedoch mit der Basisrente Ihre Ausgaben absichern, welche Ihr lebenlang gezahlt werden müssen, dann reduziert sich dieser Nachteil.

Durch die steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparung und die steuerliche Begünstigung in der Auszahlung (zumindest noch bis ins Jahr 2040) kommt durch diese steuerliche Gegebenheit ein „Renditevorsprung“ zustande, welche erstmal durch eine andere Anlage aufholt werden muss.

Zusätzlich sind die Erträge während der Laufzeit steuerfrei, dies unterstützt den Zinses-Zins-Effekt enorm.

Eine Lebenslange Auszahlung ist insbesondere für Zahnärztinnen auf Grund der längeren Lebenserwartung interessant.

9. Mein Tipp für die Basisrente für Zahnärzte

Wenn Sie sich für eine Basis-/ Rüruprente entscheiden: Vereinbaren Sie einen geringen monatlichen Beitrag (100 – 200 €) und leisten Sie jährlich eine, auf Ihre Situation, angepasst Zuzahlung. So können Sie jedes Jahr das steuerliche Maximum ausreitzen und überzahlen nicht. Über die Finanzplanung für Zahnärzte können wir diesen Betrag leicht ermitteln.

10. Fazit: Basisrente Zahnarzt

Der Staat unterstützt Sie durch eine steuerliche Entlastung beim Aufbau einer Altersvorsorge. Einen großen Teil dieser steuerlichen Entlastung nutzen Sie bereits über Ihren Beitrag ins Versorgungswerk. Der Förderrahmen wurde seit dem 01.01.2023 erhöht. Der zusätzlich mögliche Betrag bietet nun die Möglichkeit einer Zuzahlung ins Versorgungswerk oder den Aufbau einer eigenen Basis-/Rüruprente mit eigenem Anlagekonzept gemäß Ihrer Anlegermentalität.

Ob dies für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine andere Form der Altersvorsorge mehr Vorteile bietet, lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch herausfinden.

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