Braucht ein Zahnarzt eine Rechtsschutzversicherung?

Ein Rechtsstreit – ob privat oder beruflich – kann schnell entstehen und vor Gericht oft langwierig sein. Die anfallenden und i.d.R. vom Kläger vorzustreckenden Kosten sind nicht selten der Grund dafür, von der Geltendmachung seines Rechts abzusehen. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung hingegen setzt man seine Ansprüche häufig leichter durch, da das Kostenrisiko weitgehend abgesichert ist.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen nach vorheriger Prüfung und im Umfang der vertraglich zugesicherten Leistungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer sie zu tragen hat
  • Auch Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.
  • Nicht übernommen werden allerdings Geldstrafen und Bußgelder.

 

Was ist für Zahnärzte wichtig?

Rechtsschutzversicherungen werden für verschiedene Bereiche angeboten, so dass die Möglichkeit besteht, nur einen bestimmten oder alle Bereiche (Rechtsschutzpakete) zu wählen:

  • Niederlassungsrechtschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Mieter-Rechtsschutz

Ich empfehle die Bausteine so zu kombinieren, dass ein sinnvoller Schutz entsteht, der Ihre Risiken als Zahnarzt absichert.

Was müssen Sie nicht versichern?

Wer noch bei den Eltern wohnt, für den ist in den meisten Fällen der Mieter-Rechtsschutz nicht relevant und wer sich noch nicht mit der Niederlassung beschäftigt kann auch auf den Niederlassungsschutz vorerst verzichten.

Bei diesem Baustein besteht jedoch in aller Regel eine Karenzzeit, aktivieren Sie diesen daher rechtzeitig, damit der vereinbarte Schutz greift.

 

Was kostet eine Rechtsberatung für Zahnmediziner?

Die relevante Größe zur Berechnung der Kosten ist in der Regel der sogenannte „Streitwert“. Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber wird oft das dreifache Monatsbruttogehalt als Streitwert angesetzt. Bei einem Gehalt als angestellter Zahnarzt von 4.000 € Brutto liegt der Streitwert somit bei 12.000 €.

Über den beigefügten Prozesskostenrechner können Sie Ihre Kosten ermitteln.

Hier geht es zum Prozesskostenrechner <- hier klicken.

Diese Kosten trägt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.

 

Was ist in der Regel nicht versichert?

So ziemlich alle Rechtsschutzversicherungen schließen das Eherecht aus dem Versicherungsschutz aus. Im Scheidungsfall steht oft nur ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung. Die Anwalts- oder Gerichtskosten eines Ehestreits oder einer Scheidung werden in aller Regel nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsschutzversicherung Zahnarzt

Was ist die Niederlassungsklausel und warum ist diese für Zahnärzte extrem wichtig?

Meine Empfehlung ist, die Niederlassungsklausel spätestens 6 Monate vor der geplanten Niederlassung zu aktivieren. Dann sind alle Verträge die Sie während der Niederlassungsphase vereinbaren durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Und aus Erfahrung kann ich sagen, dass Sie gerade in dieser Zeit sehr weitreichende Verträge schließen – Übernahmevertrag, Mietvertrag, Kaufverträge beim Dentaldepot, usw… In diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht über alle Versicherungen, die Sie in der eigenen Praxis brauchen. Und hier erfahren Sie, auf welche Punkte Sie bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis achten sollten, damit Sie die Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen müssen: Zahnarztpraxis kaufen.

 

Wie hoch ist der Selbstbehalt (SB) bei einer Rechtsschutzversicherung?

In der Regel arbeitet eine Rechtsschutzversicherung für Zahnärzte mit einem Selbstbehalt. Dieser liegt zwischen 100 € und 300 € pro Rechtsschutzfall. Bei einem Mandanten zum Beispiel wurde nach dem Wechsel in eine andere Praxis festgestellt, dass die Umsatzbeteiligung nicht vollständig ausgezahlt wurde. Der alte Arbeitgeber wollte den restlichen Lohn für den Zahnarzt nicht herausgeben und es benötigte mehrere Schriftwechsel durch einen Anwalt bis mein Mandant zu seiner Restzahlung der Umsatzbeteiligung kam. Es entstanden Anwaltskosten von fast 1.500 €. Mein Mandant hat in seiner Rechtsschutzversicherung einen SB von 250 € vereinbart. Von seiner Rechtsschutzversicherung erhielt er zur Begleichung der Anwaltskosten daher noch 1.250 €.

Was mir aber wichtiger ist, mein Mandant hätte wahrscheinlich ohne seine Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit gar nicht aufgenommen und hätte es einfach auf sich belassen.

 

Ist eine Rechtsschutzversicherung für Zahnärzte schon in der Assistenzzeit notwendig?

Für alle die derzeit in der Assistenzzeit sind oder als angestellter Zahnarzt arbeiten und sich noch nicht mit der Niederlassung beschäftigen ist eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend notwendig. Legt man nämlich den anfallenden Beitrag für diese bewusst auf sein Rücklagenkonto, dann haben Sie im Rechtsstreit auch eine Reserve die Sie einsetzen können.

Wenn Sie die Sicherheit haben möchten, dass Sie in Rechtsfragen nicht alleine dastehen und die oben genannten Kosten für Sie übernommen werden dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung auch die speziellen zahnärztlichen Risiken absichert.

Ob eine Absicherung sinnvoll ist das lässt sich nur im Gespräch mit Ihnen ermitteln.

 

Um welche Absicherungen sollten Sie sich noch in der Assistenzzeit oder als angestellter Zahnarzt kümmern?

Die Rechtsschutzversicherung ist für einen Zahnarzt in der Assistenzzeit eine „Kann“-Versicherung. Auf Grund der Karenzzeit bei der Niederlassungsklausel empfehle ich diese Absicherung jedoch bereits vor der Niederlassung zu machen.

Die Basis für Ihren Versicherungsschutz bildet eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung. Und Ihre biometrischen Risiken sichern Sie am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Neben der Krankenversicherung bilden die beiden oben genannten Ihren Basisschutz und sind daher „Muss“-Versicherungen.

Ob bereits in der Assistenzzeit eine Unfallversicherung sinnvoll ist, dass hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihren Freizeitaktivitäten ab. Eine Unfallversicherung zähle ich nicht mehr zum Basisschutz dazu und ist deshalb eine „Kann“-Versicherung.

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