Umsatz einer Zahnarztpraxis
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie sich der Umsatz einer Zahnarztpraxis zusammensetzt, welche Auswirkungen der Umsatz auf den Wert Ihrer Zahnarztpraxis hat und vergleichen Sie Ihren Umsatz in meinem interaktiven Rechner mit dem KZBV-Jahrbuch 2020.
Abgrenzung zum Gehalt als angestellter Zahnarzt
Als angestellter Zahnarzt spricht man zwar von Umsatz, meint aber in der Regel das zahnärztliche Honorar. An diesem zahnärztlichen Honorar orientiert sich die Umsatzbeteiligung und das Gehalt. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Gehalt als angestellter Zahnarzt.
Umsatz als niedergelassener Zahnarzt
Der Umsatz einer Zahnarztpraxis setzt sich aus den Einnahmen der Praxis zusammen. Diese Einnahmen untergliedern sich in Einnahmen der KZV und Privatliqiudiationen. Unter der Abkürzung KZV versteht man die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Diese zahlt die Leistungen der gesetzlich krankenversicherten Patienten an die Zahnarztpraxis aus. Über die Privatliquidationen werden die Einnahmen der privat krankenversicherten Patienten und die Zuzahlungen zusammengeführt.
Die durchschnittliche Einzelpraxis ohne angestellten Zahnarzt in den alten Bundesländern erreicht einen durchschnittlichen Umsatz von ca. 530.000 €. Dies entspricht pro Monat einem Umsatz von ca. 44.000 € (inkl. Fremdlabor). In Fallzahlen je Zahnarzt bedeutet dies für den Süden Deutschlands ca. 570 GKV und ca. 150 Privatpatienten je Quartal.
Der Umsatz teilt sich in einen Kassenanteil von ca. 48 % und 52 % Privatanteil auf. Der Privatanteil überwiegt oder anders formuliert, wer weniger als 50 % Privatanteil hat, der muss für das gleiche Ergebnis viele Punkte sammeln. Dies geht zum einen über eine hohe Scheinzahl oder zum anderen über viele Abrechnungspunkte pro Patient.
Die Entwicklung des Privatanteils laut KZBV Jahrbuch 2012 an den Gesamteinnahmen einer Zahnarztpraxis:
Der Umsatz entspricht somit allen Einnahmen der Zahnarztpraxis. Beinhaltet also auch die Einnahmen, welche direkt an das Fremdlabor weitergeleitet werden. Um die Leistungsstärke einer Zahnarztpraxis zu beurteilen ist das zahnärztliche Honorar und somit der Umsatz ohne das Fremdlabor entscheidend. Zieht man das Fremdlabor vom Umsatz ab, dann bleibt ein durchschnittliches zahnärztliches Honorar von ca. 35.000 € pro Monat.
Mindestumsatz und Gewinn
Über den Mindestumsatz Zahnarztpraxis erfahren Sie, wie viel Umsatz/zahnärztliches Honorar Ihre Zahnarztpraxis benötigt, damit alle Kosten gedeckt sind. Nun kann es langfristig natürlich nicht Ihr Ziel sein, nur die Kosten zu decken, es soll ja auch noch ein Gewinn bleiben. Über diesen Link erfahren Sie mehr zur Kostenstruktur einer Zahnarztpraxis.
Das heißt, Ihr tatsächlicher Umsatz sollte über dem Mindestumsatz liegen. Ab welcher Umsatzhöhe es für Sie spannend wird, ist natürlich eine individuelle Sache und hängt von Ihrem genauen Vorhaben ab. Wie Sie diesen Mindestumsatz berechnen erfahren Sie in meinem Onlinekurs: Fit für die Existenzgründung.
Interaktiver Vergleich "Abweichung KZBV-Jahrbuch 2020"
Vergleichen Sie Ihre Zahnarztpraxis mit der Einnahmen-Überschussrechnung einer durchschnittlichen Einbehandler-Praxis (laut KZBV-Jahrbuch, Ausgabe 2020).
Auswirkungen auf den Wert der Zahnarztpraxis
Der Umsatz einer Zahnarztpraxis hat eine starke Auswirkung auf den ideellen Wert und folglich auch auf den Kaufpreis oder späteren Verkaufspreis der Zahnarztpraxis. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Bewertung einer Zahnarztpraxis und der Ermittlung des ideellen Werts.