Praxiswertermittlung: Wie wird der Wert einer Zahnarztpraxis ermittelt?

Der Wert einer Zahnarztpraxis setzt sich aus dem materiellen Wert und dem ideellen Wert, oft auch als Goodwill bezeichnet zusammen.

Beim materiellen Praxiswert wird in drei Werte unterschieden:
1. der Liquidationswert,
2. der steuerliche Wert und
3. der Fortführungswert der Zahnarztpraxis.

Bei der ideellen oder auch immateriellen Praxiswertermittlung, spielen Einflussfaktoren wie „Güte“ der Patientenkartei, Standort (Einzugsgebiet, Einwohner, Praxislage), Qualifikation und Persönlichkeit des Abgebers, Organisation und Mitarbeiter der Praxis und die Leistungsfähigkeit eine Rolle.

„Vorbereitung ist die halbe Miete“: Der Marktpreis bildet sich aus dem Gespräch mit dem Abgeber:

Leider gibt es keine einheitliche Berechnungsformel um den Wert einer Zahnarztpraxis zu bestimmen. Im Laufe der Zeit hat jeder Berater seine eigene Bewertungsmethode entwickelt, welche sich natürlich in der Praxis oft überschneiden und sogar zum gleichen Ergebnis führen können.

Da es keine einheitliche Methode gibt, kommt es beim Praxiswert immer wieder zu großen Abweichungen der Bewertung des Wertes zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Letztlich bildet sich aus dem Gespräch dann ein Marktpreis. Neben der Praxisbewertung sollten Sie noch weitere Punkte bei der Übernahme beachten, diese erfahren Sie hier: Zahnarztpraxis kaufen. Aus meiner langjährigen Erfahrung möchte ich Sie zusätzlich noch mit folgenden Fragen sensibilisieren:

Checkliste Praxiswertermittlung Zahnarztpraxis:

Qualifikation & Persönlichkeit des Abgebers:

  • Decken sich unsere Schwerpunkte?
  • Fühlen sich seine Patienten auch bei mir Wohl?
  • Welchen Führungsstil erwarten meine neuen Mitarbeiter?

 

Unterstützung des Abgebers:

  • Wie kann der Abgeber mich vor und nach der Übergabe unterstützen?
  • Unterstützung bei: Übernahme & Übergabe der Patienten, Mitarbeit,
  • Abgeberschreiben & Empfehlungen nach Praxisübergabe

 

Insider Tipps:

  • Sind die Unterlagen perfekt? (Sie sind nicht der erste der Gespräche mit ihm geführt hat)

 

Ideeller Wert einer Zahnarztpraxis

Eine gängige Methode den ideellen oder auch immateriellen Wert zu ermitteln ist den Fortführungswert zu bestimmen. Bei dieser Methode schließen Sie aus den betriebswirtschaftlichen Zahlen der Vergangenheit auf die Zukunft und berechnen einen ideellen Praxiswert in Euro.
Was passiert genau?

 

Einnahmen bereinigen

Die Umsätze der Zahnarztpraxis der letzten drei bis fünf Jahre der Praxis bereinigen Sie um den Umsatz, welcher nicht auf Sie als Übernehmer übertragbar ist. Zum Beispiel können dies Einnahmen aus einer gutachterlichen Tätigkeit sein, welche vom Übernehmer nicht fortgeführt wird.
Das Ergebnis ist der bereinigte Umsatz der letzten drei bis fünf Jahre.

 

Ausgaben bereinigen

Bei den Praxisausgaben wird das gleiche Vorgehen angesetzt und Sie bereinigen die Gesamtausgaben ebenfalls um die “nicht auf Sie als Übernehmer übertragbaren Ausgaben”. Ausgaben die nicht auf Sie als Übernehmer übertragen werden sind zum Beispiel Ausgaben für Fortbildungen des Abgebers, welche über die Praxis bezahlt wurden. In manchen Fällen kommt es sogar zu einer Hinzurechnung von Ausgaben, wenn beispielsweise bisher keine Miete oder eine sehr geringe Miete bezahlt wurde, weil das Praxisgebäude dem Ehepartner der Abgeberin gehört. Die größte Ausgabenposition sind in der Regel die Lohnkosten für die Mitarbeiter in der Praxis, alle wichtigen Infos erhalten Sie hier: Personalkosten Zahnarztpraxis.
Das Ergebnis sind die bereinigten Ausgaben der Zahnarztpraxis.

 

Bereinigtes Ergebnis für die Praxisbewertung wichtig

Im nächsten Schritt werden nun die bereinigten Ausgaben von den bereinigten Einnahmen der Praxis abgezogen.
Das Ergebnis ist der bereinigte Gewinn der Zahnarztpraxis.

 

Kalkulatorischer Arztlohn

Diese Komponente berücksichtigt die Opportunitätskosten des Übernehmers. Also die Frage, welche Einnahmen würde der Übernehmer risikolos im Anstellungsverhältnis einer Klinik erzielen (weiter Infos zum Gehalt erhalten Sie in diesem Artikel: Gehalt angestellter Zahnarzt). Dabei sind die Einflussfaktoren die Berufserfahrung und die Behandlungskompetenz. Im nächsten Schritt wird dieser kalkulatorische Arztlohn vom bereinigten Ergebnis abgezogen.
Das Ergebnis ist der künftige Gewinn der Zahnarztpraxis abzgl. des Arztlohns.

 

Steuern

Vom bereinigten “künftigen Gewinn der Praxis bereinigt um den Arztlohn” wird im nächsten Schritt noch die Einkommenssteuer abgezogen. Meistens wird an dieser Stelle eine pauschale von 35% angesetzt.
Jetzt wird es richtig spannend. Die folgenden beiden Punkte führen bei diesem Verfahren bei Verhandlungen immer wieder zu einer Diskussion.

 

Diskontierung und Reichweite entscheidend für den ideellen Wert

Die Überlegung beim nächsten Rechenschritt ist:

  • Wie lange profitiert der Übernehmer von der Aufbauarbeit des Abgebers?
  • In welchem Zeitraum hätte er mit einer Neugründung das gleiche Ergebnis erzielt?
  • Wann verflüchtigt sich der Patientenstamm des Abgebers?
  • Welcher “Rendite” entspricht die Anlage “Zahnarztpraxis” (Risikoloser Zins + Risikoprämie)

Bei der Übernahme einer Einzahlpraxis kann die Reichweite je nach Scheinzahl, Privatanteil, Patientenalter, Mitbewerber ein Zeitraum zwischen 0,5 und 3 Jahren sein. Beim Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis sollten Sie den Zeitraum etwas länger ansetzen. Der Diskontierungszins ist der risikolose Zinssatz + eine Risikoprämie von 5%.

Im letzten Schritt diskontieren Sie den errechneten Wert “künftiger Gewinn der Praxis bereinigt um den Arztlohn” über die Jahre der Reichweite mit dem Diskontierungszins ab.
Das Ergebnis ist der ideelle Wert der Zahnarztpraxis.

 

Nachteile / Diskussionspunkte / Schwachstellen dieser sehr gängigen Methode:

  • Welche Bereinigungen dürfen beim Umsatz vorgenommen werden?
  • Müssen die Kosten bereinigt werden? Und wenn ja – welche und in welcher Höhe?
  • Wie hoch ist der Arztlohn bei einer alternativen Anstellung?
  • Warum ist die Reichweite genau x Jahre und nicht y Jahre?
  • Weshalb entspricht die Risikoprämie nicht a % sondern b %?

Diese Annahmen und Erfahrungswerte beeinflussen den Wert und somit den Kaufpreis und führen zu Diskussionen.

 

Materieller Wert der Praxis

Der materielle Wert der Praxis lässt sich in der Regel leichter bestimmen, wenngleich er immer wieder für Diskussionen sorgt. Auch wird die Frage gestellt, was sind die Behandlungseinheiten, das Röntgen usw. für den Übernehmer wert. Meine Empfehlung ist: Die Einschätzung des materiellen Wertes muss über ein Dentaldepot erfolgen.

 

Praxisbewertung: Ideeller und materieller Wert der Zahnarztpraxis

Der Wert einer Zahnarztpraxis setzt sich aus dem materiellen sowie dem ideellen Wert zusammen. Durch die Bezahlung des materiellen und des ideellen Werts werden Sie neuer Eigentümer der Praxis.

 

Marktpreis der Zahnarztpraxis

In meinen Gesprächen mit dem Praxisabgeber stelle ich immer wieder fest, dass dieser den Wert seiner Praxis zu hoch einschätzt. Dies ist einerseits verständlich, da die Praxis oft das Lebenswerk des Abgebers darstellt. Diese Praxis hat ihm über die Jahre hinweg in der Regel gute und auskömmliche Gewinne beschert. Auf der anderen Seite ist es aber auch richtig, dass aktuell viele gute Praxen angeboten werden und wir in einem absoluten Käufermarkt sind.

Bei allen Berechnungen und unterschiedlichen Methoden ist es am Ende doch das Verhandlungsgeschick, welches über den Kaufpreis entscheidet. Dabei wirkt sich die aktuelle Marktsituation und die Nachfrage an diesem Standort und für diese Praxis extrem auf den Kaufpreis aus.
Sie, als Übernehmer, haben derzeit die besseren Karten in der Hand. Doch diese sollten Sie auch richtig ausspielen. Ich begleite Sie gerne bei Ihren Gesprächen mit dem Abgeber – entweder direkt oder nur im Hintergrund.