Riesterrente für Zahnärzte

Können Zahnärzte riestern und eine Riester Rente aufbauen?

Mit einem Sparplan für eine Riester Rente kann zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufgebaut werden. Grundsätzlich bekommen Sie auf die Einzahlungen in einen Riester Sparvertrag eine staatliche Förderung und können diese noch im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend machen. Zahnärzte, die in das Versorgungswerk einzahlen, sind jedoch nur mittelbar zulagenberechtigt.

Zahnärzte sind nur mittelbar zulagenberechtigt in der Riester Rente

Der unmittelbare (also der eigene) Anspruch auf die staatlichen Zulage ist in §10a EStG geregelt. Ebenfalls ist hier der zulagenberechtigte Personenkreis definiert. Grob umrissen sind dies alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder für deren aktuelle Tätigkeit ein Anspruch auf gesetzliche Altersrente besteht.

Da die meisten Zahnärzte Mitglied in einem Versorgungswerk sind, ist der oben genannte Anspruch nach §10a EStG auf unmittelbare Förderung nicht gegeben. Das bedeutet, Sie als Zahnarzt sind nicht unmittelbar zulagenberechtigt und können nur in Abhängigkeit von einer anderen Person, also mittelbar, eine Riester Rente aufbauen.

Riesterrente für Zahnärzte, Riester Rente Zahnarzt
Riesterrente für Zahnärzte, Riester Rente Zahnarzt

Wie funktioniert die mittelbare Förderung

Als Ehe-/Lebenspartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person erhalten Sie ebenfalls die staatliche Zulage, wenn Sie in Ihren eigenen Riester Sparvertrag mindestens 60 € im Jahr einzahlen. Diese 60 € müssen eingezahlt werden, sonst erhalten Sie als mittelbarer zulagenberechtigter keinerlei Förderung. Eine weitere Voraussetzung ist, das in den Hauptvertrag Ihres Ehe-/Lebenspartners auch mindestens diese 60 € eingezahlt wurden.

Ihre Förderung entspricht nun der prozentualen Förderung des Hauptvertrages. Das heißt, besteht beim Hauptvertrag der volle Anspruch auf die Zulage trifft das auch für Ihren mittelbaren Riester Sparvertrag zu und Sie erhalten ebenfalls die volle Zulage.

Wie hoch ist die Zulage für die Riester Rente als Zahnarzt

Die jähriche Grundzulage beträgt 175 € pro Person und für jedes Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren ist, weitere 300 € (davor 185 €). Die volle Zulage erhält der unmittelbar Zulagenberechtigte, wenn er 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (maximal 2.100 €) vermindert um die individuelle Zulage in den Riester Sparvertrag einzahlt. Das bedeutet aber auch, dass die Höhe des zahnärztlichen Gehalts oder der Praxisgewinn bei der Berechnung Riester Rente unberücksichtigt bleibt, da der Zahnarzt nur mittelbar berechtigt ist.

Beispielrechnung: Riester Rente Zahnarzt

In meiner Beratung finde ich oft folgende Situation vor:

Eine selbstständige Zahnärztin/Zahnarzt, die in das Versorgungswerk einzahlt, und ein Ehemann/Ehefrau ist rentenversicherungspflichtig in einem anderen Unternehmen oder in der Zahnarztpraxis angestellt. Das Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder.

Unmittelbar zulagenberechtigt ist somit die Ehefrau/der Ehemann, der den rentenversicherungspflichtigen Job ausübt. Aus diesem Einkommen berechnet sich der Zulagenanspruch und die Einzahlungshöhe.

Die Riester Rente und ihre Förderung für Zahnärzte möchte ich sehr vereinfacht darstellen:

Beispiel 1: Minijob mit Zuzahlung in die Deutsche Rentenversicherung

Das rentenversicherungspflichtige Einkommen beträgt: 12 Monate x ca. 450 € = 5.400 €.
Davon 4 % entspricht 216 €. Von diesen 216 € sind nun noch die Zulagen abzuziehen. Dies sind jeweils 175 € und noch mal 600 € für die beiden Kinder:

216 € – 175 € – 175 € – 300 € – 300 € = – 734 €

Der errechnete Einzahlungsbetrag ist kleiner als der Mindestbeitrag von 60 €, daher ist der Mindestbeitrag für den unmittelbaren Zulagenvertrag einzuzahlen. Auch der Zahnarzt mit dem mittelbaren Zulagenvertrag muss den Mindestbeitrag von 60 € ansparen um die Zulage zu erhalten.

Insgesamt wurde somit ein Eigenbeitrag von zweimal 60 € also 120 € geleistet. Das Ehepaar erhält eine Zulage von 175 + 175 + 300 +300 = 950 €. In diesem Beispiel 1 ist es auch möglich, mehr einzuzahlen, nämlich bis zu 2.100 € abzgl. der Zulagen. Die zusätzliche Einzahlung generiert dann eine Steuerminderung. Ob dies sinnvoll ist kann nur individuell berechnet werden.

Beispiel 2: Gutes Gehalt

Das rentenversicherungspflichtige Einkommen beträgt: 12 Monate x ca. 7.500 € = 90.000 €.
Davon 4 % entspricht 3.600 €. Dies überschreitet die maximale Einzahlungsmöglichkeit von 2.100 €, daher ist die Summe von 2.100 € anzuwenden. Von diesen 2.100 € sind nun noch die Zulagen abzuziehen. Dies sind jeweils 175 € und noch mal 600 € für die beiden Kinder:

2.100 € – 175 € – 175 € – 300 € – 300 € = 1.150 €

Der errechnete Einzahlungsbetrag liegt bei 1.150 € oder pro Monat ca. 96 € für den unmittelbaren Zulagenvertrag. Auch der Zahnarzt mit dem mittelbaren Zulagenvertrag muss den Mindestbeitrag von 60 € ansparen um die Zulage zu erhalten.

Insgesamt wurde somit ein Eigenbeitrag von 1.150 € und 60 € also 1.210 € geleistet. Das Ehepaar erhält eine Zulage von 175 + 175 + 300 +300 = 950 € in Ihren Riestervertrag.

Zusammenfassung: Riester Rente Zahnarzt?

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zahnärzte riestern und oft wird mit geringen Beiträgen eine höhe Förderung erreicht. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist und ob am Ende mehr rauskommt, als Sie eingezahlt haben, dies lässt sich nur individuell bestimmen.

Weitere Informationen zur Altersvorsorge für angestellte Zahnärzte finden Sie hier: Altersvorsorge für angestellte Zahnärzte.

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