Altersvorsorgedepot für Zahnärzte - was sich ab 2027 ändert

Ab 2027 soll die geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt werden. Die bisherige Riester-Rente für Zahnärzte wird für neue Verträge durch neue Altersvorsorgeprodukte ersetzt. Ein zentraler Baustein ist das sogenannte Altersvorsorgedepot.

Für Zahnärzte, Oralchirurgen, Kieferorthopäden und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen ist diese Reform besonders interessant. Denn viele Zahnmediziner waren bisher über die Riester-Rente nur eingeschränkt förderfähig, da sie in der Regel Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind.

Mit der Reform soll sich genau dieser Punkt ändern.

Künftig sollen auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Damit kann das Altersvorsorgedepot für viele Zahnärzte eine neue Möglichkeit werden, staatlich gefördert zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

Wichtig ist aber: Bisher ist vor allem die Förderlogik bekannt. Welche konkreten Anbieter und Tarife für Zahnärzte wirklich sinnvoll sind, wird sich erst zeigen, wenn die entsprechenden Lösungen verfügbar sind. Wir werden deshalb rechtzeitig auf unsere Kunden zugehen, sobald konkrete Produkte und belastbare Vergleichsmöglichkeiten vorliegen.

1. Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Produkt für die private Altersvorsorge. Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente soll künftig stärker renditeorientiert investiert werden können.

Das bedeutet: Es wird möglich sein, innerhalb eines geförderten Altersvorsorgevertrags in Fonds, ETFs zu investieren und zwar ohne die bisher bremsende Garantieverpflichtung. Gleichzeitig bleibt es ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt und kein normales Wertpapierdepot.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Ein normales Depot ist flexibel, aber nicht staatlich gefördert. Ein Altersvorsorgedepot ist staatlich gefördert, unterliegt dafür aber besonderen gesetzlichen Regeln. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Anlage, zur Auszahlung im Alter, zur Besteuerung und zu den maximal geförderten Beiträgen.
 

2. Warum ist das für Zahnärzte interessant?

Bisher war die Riester-Rente für viele Zahnärzte nur eingeschränkt nutzbar.

Der Grund: Der unmittelbare Anspruch auf Riester-Förderung war im Wesentlichen an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt. Da Zahnärzte in der Regel in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, bestand häufig keine unmittelbare Förderberechtigung. Eine Riester-Förderung war dann oft nur mittelbar über den Ehepartner möglich.

Dazu gibt es bereits einen eigenen Artikel auf praxisgruendungen.de: "Können Zahnärzte riestern und eine Riester Rente aufbauen?"

Mit dem Altersvorsorgedepot soll sich die Ausgangslage ab 2027 verändern. Künftig sollen auch Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Das betrifft insbesondere angestellte und selbstständige Zahnärzte, Oralchirurgen, Kieferorthopäden und MKG-Chirurgen.

Damit wird die geförderte private Altersvorsorge für Zahnmediziner deutlich interessanter als bisher.

 

3. Wie funktioniert die neue Förderung?

Die Förderung soll künftig deutlich einfacher werden als bei der bisherigen Riester-Rente.

Bisher musste bei Riester häufig geprüft werden, welches rentenversicherungspflichtige Einkommen im Vorjahr erzielt wurde, welcher Mindesteigenbeitrag erforderlich ist und wie sich Zulagen und Sonderausgabenabzug im Einzelfall auswirken.

Beim neuen Altersvorsorgedepot soll die Förderung beitragsorientiert funktionieren.

Nach aktueller Förderlogik gilt:
Bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr erhalten Sie 50 Cent Förderung für jeden eingezahlten Euro. Also 360 Euro x 0,50 Euro = 180 Euro Zulage.

Für weitere Beiträge von 360 Euro bis 1.800 Euro pro Jahr sollen 25 Cent Förderung pro eingezahltem Euro möglich sein. Also (1800 Euro - 360 Euro) x 0,25 Euro = 360 Euro Zulage.

Die maximale Grundzulage kann damit bis zu 540 Euro (180 Euro + 360 Euro) pro Jahr betragen.

Zusätzlich gibt es weiterhin eine Kinderzulage. Diese soll künftig 1 Euro pro eingezahltem Euro betragen, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.

Für junge Menschen unter 25 Jahren ist zudem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.

Der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich Zulagen. Darüber hinaus sollen weitere Einzahlungen möglich sein, diese sind dann aber nicht mehr zulagengefördert.

 

4. Beispiel: Warum die neue Förderung interessant sein kann

Ein Zahnarzt zahlt 1.800 Euro pro Jahr in ein Altersvorsorgedepot ein.

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhält er 50 % Förderung, also 180 Euro.

Auf die weiteren 1.440 Euro Eigenbeitrag erhält er 25 % Förderung, also 360 Euro.

Damit ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Das bedeutet vereinfacht:
1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro staatliche Grundzulage = 2.340 Euro, die dem Altersvorsorgevertrag zufließen können. Eine Förderquote von ca. 30% bezogen auf den Eigenbeitrag.

Bei Familien mit Kindern kann zusätzlich die Kinderzulage eine wichtige Rolle spielen.

 

5. Was passiert steuerlich?

Die steuerliche Förderung bleibt grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge.

Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob neben den Zulagen noch ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht.

Während der Ansparphase sollen Erträge innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert werden. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.

Das kann für den langfristigen Vermögensaufbau interessant sein, weil Erträge im Vertrag weiter angelegt werden können und nicht jedes Jahr durch die Abgeltungsteuer reduziert werden. Daraus resultiert ein deutlich besserer Zinses-Zins-Effekt im Vergleich zum normalen Depot.
In der Auszahlungsphase sind die geförderten Leistungen grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusätzlich zum Altersvorsorgedepot gibt es noch weitere Möglichkeiten für den steueroptimierten Vermögensaufbau für Zahnärzte nutzen.

Überzahlung sinnvoll?

Prinzipell können zwei Verträge je Person abgeschlossen werden. Die Zulagen werden dann im Verhältnis der Einzahlung auf die beiden Verträge aufgeteilt.

Es können aber beide Verträge mit einem Eigenbeitrag von maximal 6.840 Euro angespart werden. Auf den überzahlten Betrag von (6.840 Euro – 1.800 Euro) 5.040 Euro erhält man zwar keine Förderung und auch der Sonderausgabenabzug ist nicht möglich. Dennoch genießt man während der Ansparphase die Steuerfreiheit aller Erträge. In der Auszahlung hängt die Versteuerung dann von der Auszahlungsvariange ab (Leibrente bis zum Lebensende oder verkürzten Auszahlung bis mindestens 85. Lebensjahr bzw. Teilkapitalentnahme).

Durch die steuerfreiheit auf die Erträge in der Ansparung und eine ggfs. vergünstige Versteuerung bei der Entnahme ist die Überzahlung ebenfalls sehr attraktiv.

 

6. Altersvorsorgedepot ist nicht gleich normales Depot

Auch wenn der Begriff "Depot" verwendet wird, sollte das Altersvorsorgedepot nicht mit einem normalen Depot verwechselt werden.

Ein normales Depot ist in der Regel flexibler, auch Auszahlungen sind daher jederzeit möglich. Dafür gibt es keine staatliche Zulagenförderung.

Das Altersvorsorgedepot ist gefördert, dafür aber zweckgebunden. Es dient der Altersvorsorge und unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Diese betreffen unter anderem die Auszahlung im Alter und die steuerliche Behandlung.

Deshalb ist es wichtig, das Altersvorsorgedepot nicht isoliert zu betrachten. Es muss in die gesamte Finanzplanung passen.

Für Zahnärzte bedeutet das insbesondere:

  • Was ist das Anlageziel?
  • Wie ist die Anlegermentalität?
  • Wie hoch ist die Versorgung über das Versorgungswerk?
  • Welche private Altersvorsorge besteht bereits?
  • Gibt es bereits eine Riester-Rente?
  • Welche steuerliche Situation liegt vor?
  • Wie hoch ist der gewünschte Lebensstandard im Ruhestand?
  • Welche Rolle spielen Depot, Fondspolice, Basisrente oder betriebliche Altersvorsorge?

 

7. Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Es gibt keine automatische Kündigung und keine Pflicht, einen bestehenden Vertrag aufzulösen.

Ein Wechsel in die neue Förderung kann möglich sein. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Gerade bei bestehenden Riester-Verträgen ist Vorsicht wichtig. Denn ein Wechsel kann Auswirkungen auf weitere Verträge haben. Das gilt insbesondere, wenn Ehepartner betroffen sind oder mehrere geförderte Verträge bestehen.

Außerdem ist nicht nur die Höhe der Förderung entscheidend. Auch die Qualität des bestehenden Vertrags, die Kosten, die bisherige Laufzeit, die Garantien, die Familiensituation und die spätere Auszahlungsphase müssen berücksichtigt werden.

Deshalb gilt:
Ein bestehender Riester-Vertrag sollte nicht vorschnell gekündigt oder umgestellt werden. Wir prüfen den bestehenden Vertrag, stellen die Vor- und Nachteile eines Wechsels gegenüber und Sie entscheiden, was sinnvoller ist.

 

8. Für wen kann das Altersvorsorgedepot interessant werden?

Das Altersvorsorgedepot kann insbesondere für Zahnmediziner interessant werden, die bisher die staatlichen Zulagen nicht nutzen konnten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • angestellte Zahnmediziner
  • selbstständige Zahnmediziner

Für diese Gruppen kann die neue Förderung eine zusätzliche Möglichkeit sein, neben dem Versorgungswerk und den bisherigen Anlagen weiteres Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

 

9. Wann sollte man aktiv werden?

Die neuen Produkte stehen spätestens ab 2027 zur Verfügung. Aktuell ist vor allem die Förderlogik bekannt. Noch nicht abschließend beurteilbar ist, welche Anbieter welche konkreten Lösungen anbieten werden, wie die Kosten ausfallen, welche Investmentkonzepte zur Verfügung stehen und welche Lösung für welche Kundensituation am besten passt.

Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht sinnvoll, vorschnell zu handeln.

Sinnvoll ist vielmehr:

  • Die eigene Situation prüfen.
  • Bestehende Riester-Verträge nicht unüberlegt verändern.
  • Abwarten, bis konkrete Produktlösungen verfügbar sind.
  • Dann die passende Lösung in die persönliche Finanzplanung integrieren.

 

10. Zusammenfassung: Altersvorsorgedepot für Zahnärzte

Das Altersvorsorgedepot kann ab 2027 ein interessanter neuer Baustein in der Altersvorsorge für Zahnmediziner werden.

Besonders wichtig ist die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises. Viele Zahnärzte, die über das Versorgungswerk abgesichert sind, konnten bisher nur eingeschränkt von der Riester-Förderung profitieren. Künftig soll eine unmittelbare Förderung grundsätzlich möglich sein.

Die neue Förderung ist einfacher aufgebaut und orientiert sich stärker am eingezahlten Beitrag. Gleichzeitig bleibt das Altersvorsorgedepot ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt mit eigenen Regeln.

Für Kunden ohne bestehenden Riester-Vertrag kann das Altersvorsorgedepot eine spannende Ergänzung werden.

Für Kunden mit bestehendem Riester-Vertrag muss ein möglicher Wechsel sorgfältig geprüft werden.

Wir prüfen mit Ihnen, ob das Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Altersvorsorge, Ihrer steuerlichen Situation, Ihrer Anlegermentalität und Ihrem bestehenden Vermögensaufbau passt.

Sobald die entsprechenden Lösungen verfügbar sind, gehen wir rechtzeitig auf unsere Kunden zu.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Ob ein Altersvorsorgedepot für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Einkommens-, Familien-, Steuer- und Vorsorgesituation ab. Steuerliche Fragen sollten zusätzlich mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden.