Brauchen Sie als Zahnarzt eine Unfallversicherung?

Thomas Jans: „In meiner Freizeit bin ich gerne sportlich aktiv, insbesondere fahre ich gerne Fahrrad. Natürlich trage ich dabei fast immer einen Helm und achte darauf das kein Unfall passiert. Dies kann jedoch trotz aller vorsichtig und Schutzkleidung sehr schnell passieren – natürlich nicht nur beim Radfahren, sondern auch bei allen anderen Sportarten und in der Freizeit im Allgemeinen… Beispiele wie der Sturz von der Leiter, im Bad oder Treppenhaus sowie Sport- und Verkehrsunfälle kennt jeder, zum Glück bleiben diese meist ohne dauerhafte Folgen.“

Dies muss jedoch nicht immer so sein. Zusätzlich kann ein Unfall bei einem Zahnarzt schneller zu einer unfreiwilligen Auszeit führen, als bei einem „normalen“ Berater wie mir. Dies liegt daran, da der Einsatz meiner Finger zwar wichtig, aber nicht essentiell für meinen Beruf ist.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung für angestellte Zahnärzte?

die Unfallversicherung hat der Staat als so wichtig eingestuft, dass es eine gesetzliche Vorschrift für eine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber gibt. Diese läuft über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und erbringt eine Leistung, wenn während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg ein Unfall passiert. Die Absicherungshöhe ist in Relation zum Bruttogehalt gestaffelt und enthält neben bestimmten Reha-Maßnahmen auch eine Unfallrente. Den Beitrag entrichtet vollständig Ihr Arbeitgeber.

Was bringt eine private Unfallversicherung für einen Zahnarzt?

die staatliche Unfallversicherung bietet einen Grundschutz für einen angestellten Zahnarzt, jedoch vorrangig bei einem Arbeits- oder einem Wegeunfall. Alle Unfälle in der Freizeit bzw. im privaten Bereich sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Eine private Unfallversicherung übernimmt genau diese Risiken. Die typischen Leistungsmerkmale sind:

  • Einmaliges „Schmerzensgeld“
  • Erstattung der Bergungs- und Rücktransportkosten
  • Unfallrente

Einmaliges „Schmerzensgeld“

Dies ist die Hauptleistung einer Unfallversicherung. Bei einem Unfall erhalten Sie je nach schwere und betroffenem Körperteil die vereinbarte Unfallsumme. Dies ist eine Einmalleistung und steht Ihnen dann zur freien Verwendung zur Verfügung. Entscheidend für die Höhe der Leistung ist die abgesicherte Summe, der vereinbarte Steigerungssatz (Progression) und natürlich die Gliedertaxe, diese regelt, wie viel Geld Sie für welchen Teil Ihres Körpers erhalten.

Ich empfehle als Zahnarzt darauf zu achten, dass bei einer Verletzung an Schulter, Arm, Hand, Daumen oder Zeigefinge bereits 100% der vereinbarten Summe ausgezahlt werden. Dies ist bei vielen Unfallversicherungen nicht der Fall und Sie würden nur 60 oder 80% der vereinbarten Leistung erhalten. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Zahnärztetarife. Der Beitrag ist meistens gleich, es wird aber ein verbesserter Schutz für die entscheidenden Extremitäten für Zahnärzte angeboten. Der richtige Tarif mit der passenden Gliedertaxe kann bei einem Unfall einen Unterschied von 50.000 € und mehr ausmachen.

Auf was sollten Sie bei der Gliedertaxe achten?

Achten Sie daher bei Ihrer Unfallversicherung auf die Gliedertaxe. Diese sollte für Sie als Zahnarzt geeignet sein. Ein Beispiel für eine gute Gliedertaxe habe ich anbei.

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Wie berechnet sich die Leistung aus einer Unfallversicherung?

Bei der Leistungsberechnung finden verschiedene Faktoren Ihren Niederschlag. Entscheidend ist die Versicherungssumme, die Wertigkeit des Verletzten Körperteils in der Gliedertaxe, der Invaliditätsgrad und die Progressionsstufe.

Die Formel ist wie folgt:

Versicherungsleistung = Versicherungssumme  x  Gliedertaxe  x  Invaliditätsgrad  x  Progessionsstufe

Die Versicherungsleistung sollte dabei mindestens 50.000 € betragen und bei der Gliedertaxe achten Sie auf einen Zahnarztarif. Dann haben Sie schon mal zwei Komponenten der Formel beeinflusst.

Die Progressionsstufe maximiert die Leistung bei einer schweren Verletztung und wirkt sich in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 25% und mehr aus. Entscheidende Auswirkung kommt aber erst ab einem Invaliditätsgrad von 75%. Dann erhöht sich die Versicherungsleistung über die Progression oft um mehr als das Doppelte. Prüfen Sie deshalb auch genau den Progressionsverlauf.

Wenn Sie die komponenten Versicherungssumme, Gliedertaxe und Progressionsverlauf kennen, dann können Sie sich Ihre Versicherungsleistung schnell ausrechnen und prüfen, ob der Schutz für Sie passend ist. Kommen Sie gerne auf mich zu, ich biete spezielle Zahnarztunfallversicherungen an.

Die richtige Höhe Ihrer Unfallversicherung lässt sich über die Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 für Zahnärzte bestimmen. Erfahren Sie mehr darüber in meinem Artikel: „Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 für Zahnärzte„.

Unfallgeld zur freien Verwendung?

Wie Sie das „Schmerzensgeld“ dann verwenden bleibt Ihnen überlassen. Ob für eine Umschulung, die Überbrückung bis zum Ruhestand oder Umbaumaßnahmen am Haus (z.B. Lift, Badewannenabsenkung), am Auto oder in der Praxis.

Was sind Bergungs- und Rücktransportkosten bei einer Unfallversicherung?

Ein weiterer Bestandteil sind die Bergungs- und Rücktransportkosten. Diese können besonders bei einem Unfall in den Bergen oder im Ausland enorm sein und sollten daher mit einer ausreichenden Höhe berücksichtigt sein. Die Bergungs- und Rücktransportkosten sind oft auch in einer Auslandskrankenversicherung schon enthalten, aber meist nicht in adäquater Höhe.

Ist eine Unfallrente sinnvoll?

Zusätzlich zum einmaligen „Schmerzensgeld“ kann noch eine Unfallrente vereinbart werden. Der vereinbarte Betrag wird dann monatlich (evtl. zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente) ausgezahlt und sichert Ihr weiteres Einkommen bei einem Unfall. (Hier erfahren Sie mehr zum Gehalt als angestellter Zahnarzt)

Krankenhaustagegeld

Ebenfalls kann noch ein Tagegeld bei einem Krankenhausaufenthalt hinzugefügt werden. Aus meiner Sicht kann auf diesen Baustein verzichtet werden, da die evtl. Mehrkosten für ein 1-Bett-Zimmer nicht existenzbedrohend sind.

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beide Versicherungen haben ihre Berechtigung und sichern unterschiedliche Ereignisse ab, haben aber auch viele Überschneidungen. Eine Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall gemäß der oben genannten Definition, egal ob aus diesem Unfall eine Berufsunfähigkeit resultiert. Verliert ein Zahnarzt zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall den kleinen Finger, dann leistet die Unfallversicherung. Aus dieser Verletzung resultiert aber in der Regel keine Berufsunfähigkeit, daher bekommt der Zahnarzt auch keine Berufsunfähigkeitsrente.

Auf der anderen Seite wird der Zahnarzt zum Beispiel wegen einer Depression berufsunfähig (weitere BU-Gründe), dann leistet die BU-Versicherung. Da kein Unfall vorliegt, erhält der Zahnarzt auch keine Leistung aus der Unfallversicherung.

Es kommt aber auch zu Überschneidungen. Verliert der Zahnarzt durch einen Skiunfall zum Beispiel die Fähigkeit den rechten Arm zu bewegen, dann liegt voraussichtlich eine Berufsunfähigkeit vor und ein Unfall. Beide Versicherungen bezahlen dann die vereinbarte Leistung.

Die Frage ist also nicht, „Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung“, sondern wie können diese beiden Versicherungen sinnvoll kombiniert werden.

Welche Gesundheitsangaben sind bei einer Unfallversicherung zu machen?

Die Gesundheitsangaben bei einer Unfallversicherung sind sehr überschaubar und beschränken sich in der Regel auf 2 – 4 Fragen. Dies liegt daran, dass ein Unfall ein Ereignis ist, dass von „außen“ auf den Körper einwirkt und daher keine Ursache in einer Vorerkrankung hat.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind viel mehr Gesundheitsangaben erforderlich. Daher wird oft eine Unfallversicherung genutzt, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.

Zusammenfassung: Unfallversicherung Zahnarzt

Meine Empfehlung ist die privaten Unfallrisiken mit einer privaten Unfallversicherung für Zahnärzte abzusichern. Die wirtschaftlichen Folgen können bei einem schweren Unfall und dem Verlust bestimmter körperlich oder psychisch Fähigkeiten enorm sein. Dieses Risiko ist bei Zahnärzten höher als bei anderen Berufen, da die Beweglichkeit von Arm, Hand, Daumen und Finger eine entscheidende Rolle spielt. Kommen jetzt noch risikorelevante Hobbies oder Aktivitäten hinzu, dann unterstreicht dies meine Empfehlung für eine private Unfallversicherung.

Gemeinsam erstellen wir ein passendes Absicherungskonzept in dem Ihre individuellen “Gefahren” beziffert werden. Anschließend stimmen wir die Unfallversicherung mit den Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente aufeinander ab. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihnen bei einem Unfall ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

In der eigenen Zahnarztpraxis sind noch weitere Versicherungen relevant. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel: Wichtige Versicherungen in einer Zahnarztpraxis.

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