Versicherungen für Zahnärzte: Welche davon brauchen Sie in Ihrer Praxis wirklich?

Wer eine Praxis gründet, geht finanzielle Verpflichtungen ein, trägt Verantwortung für Patienten, Mitarbeiter und natürlich für sich selbst. Niemand beschäftigt sich gern mit den möglichen Wechselfällen des Lebens, aber keiner ist gegen sie gefeit. Versicherungen für Zahnärzte bieten sich an, aber welche sind die richtigen? Welche brauchen Sie wirklich? Und worauf gilt es beim Kleingedruckten zu achten?

Inhaltsverzeichnis Versicherungen Zahnarzt:

  1. Wie versichere ich meine Zahnarztpraxis?
  2. Welche privaten Absicherungen sind für mich als Zahnarzt notwendig?
  3. So managen Sie Ihre Risiken als Zahnarzt professionell

Ein gesundes Selbstvertrauen und etwas Wagemut gehören schon dazu, wenn man als Zahnarzt den Schritt in die Selbstständigkeit wagt. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Wer Vorsorge für mögliche Schicksalsschläge trifft, ist im Zweifelsfall eindeutig besser dran.

Eine Versicherung springt im Schadensfall für den Einzelnen ein und zahlt aus dem Geldtopf, in den viele regelmäßig einzahlen – so funktioniert das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme. Mit einem guten Risikomanagement wägen Sie ab, welche Eventualitäten es abzudecken gilt, welche Versicherung dies am besten leistet und welche Beiträge Sie dafür sinnvollerweise bezahlen. Der Basisschutz für Zahnärzte mit eigener Praxis umfasst insgesamt sieben Versicherungen. Damit schaffen Sie einen Ausgleich für berufliche und private Risiken.

Wie versichere ich meine Zahnarztpraxis?

Vier Versicherungen decken die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit Ihrer Praxis, der Ausstattung und Ihrer Arbeit als Behandler ab. Diese Versicherungen sollten als Kosten in Ihrem Businessplan unbedingt eingeplant werden und erhöhen den Mindestumsatz in Ihrer Zahnarztpraxis.

Brauche ich als Zahnarzt eine Berufshaftpflicht?

Wie der Name schon sagt, ist diese Absicherung eine Pflicht, wenn Sie zahnärztlich tätig sind. Als angestellter Zahnarzt ist man oft noch beim Praxisinhaber mitversichert und eine eigene Berufshaftpflicht ist nicht zwingend erforderlich. Als selbstständiger Zahnarzt in der eigenen Praxis kommen Sie um diese Versicherung nicht herum und müssen auch Ihre angestellten Zahnärzte mitversichern.

Nach aktueller Rechtslage sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie oder Ihre Angestellten einer Person einen körperlichen oder materiellen Schaden zufügen. Einem Patienten wurde das Hemd verkleckert oder tragischer: Der falsche Zahn gezogen. Der Schadensersatz kann so hoch sein, dass Sie ihn nicht mehr aus eigener Tasche bestreiten können.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte hat zwei wesentliche Funktionen:

  1. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und agiert damit wie eine passive Rechtsschutzversicherung für den Haftungsbereich.
  2. Im berechtigten Schadensfall übernimmt sie die Leistungen.

Tipp: Die maximale Versicherungssumme, die im Schadensfall bezahlt wird, sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Außerdem sollten Sie ein Strafrechtsschutz inkludieren. Dieser kommt zum Tragen, wenn der Patient Sie aufgrund einer Körperverletzung auf Schadensersatz verklagt.

Praxisinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung?

Sie kommen morgens in Ihre Praxis und die Tür steht offen – es wurde eingebrochen. Auf den ersten Blick fehlt zwar nichts, jedoch haben die Einbrecher Geräte zerstört, die Praxis verwüstet und einen ziemlich großen Schaden angerichtet. Eine Praxisinhaltsversicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden. Sie greift auch bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, teils auch bei Glasbruch und lässt sich auf Elementarschäden, wie Überschwemmung und Schneedruck, erweitern.

Der Wiederaufbau der Praxis dauert im Beispiel zwei Wochen. In dieser Zeit können Sie keine Patienten behandeln und haben damit auch keinen Verdienst. Ihre Praxiskosten, zum Beispiel die Gehälter, laufen jedoch weiter. In diesem Fall springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und zahlt Ihnen ein Tagegeld, das den entgangenen Praxisumsatz ersetzt. Wie hoch ist der Umsatz in einer Zahnarztpraxis: Umsatz Zahnarztpraxis

Tipp: Achten Sie bei der Praxisinhaltsversicherung darauf, dass alle für Sie relevanten Gefahren eingeschlossen sind und Ihr Inventar nicht zum Zeitwert, sondern zum Neuwert entschädigt wird. Das ist der Preis, den Sie im Schadensfall tatsächlich aufbringen müssen. Bei einem Praxisausfall sollte eine Entschädigung möglichst schnell bezahlt werden, idealerweise schon ab dem dritten Ausfalltag. Außerdem sollte diese Entschädigung später nicht mit dem tatsächlichen Jahresergebnis verrechnet werden.

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Ist eine Elektronikversicherung für eine Zahnarztpraxis sinnvoll?

Wird eine Behandlungseinheit oder Ihr Röntgengerät, beispielsweise durch einen Brand zerstört, erhalten Sie eine Entschädigung von der Praxisinhaltsversicherung. Zusätzlich können Sie diese teuren Geräte noch gegen unsachgemäße Handhabung und Überspannung bei Blitzschlag versichern. Das ist verhältnismäßig teuer und lohnt sich meist nur bei neuen Geräten. Sie können entweder alle Geräte pauschal oder nur einzelne Geräte absichern. Letzteres empfiehlt sich bei der Übernahme einer älteren Praxis, wenn Sie zum Beispiel nur ein neues Röntgengerät anschaffen.

Tipp: Die Elektronikversicherung deckt meist nur den Zeitwert von Geräten ab. Daher sollten Sie jährlich prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Geräte entspricht.

Welche Rechtsschutzversicherung brauche ich als Zahnarzt?

Langwierige Streitigkeiten mit Patienten, Angestellten oder dem Vermieter können sehr mühsam und teuer sein. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Rechtsberatung, den Anwalt und das Gericht. In der Regel umfasst der Schutz auch das Verkehrsrecht sowie das Sozialrecht. Vor allem Letzteres ist wichtig, sollte es bei einer Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) oder einer privaten Krankenversicherung zu Unstimmigkeiten kommen, die sich nur gerichtlich lösen lassen.

Tipp: Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung für niedergelassene Zahnärzte richtet sich in der Regel nach der Anzahl angestellter Mitarbeiter. Jede Versicherung wertet einen Mitarbeiter jedoch anders. So zählt die eine Versicherungsgesellschaft zum Beispiel die reine Anzahl, eine andere wertet Teilzeitmitarbeiter oder Azubis nur zu einem Drittel. Darauf sollten Sie besonders achten, um den Beitrag niedrig zu halten. Mehr zu Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis erfahren Sie hier: Personalkosten Zahnarztpraxis

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Versicherungen Zahnarzt: Welche privaten Absicherungen sind für mich als Zahnarzt notwendig?

Sie sind nicht nur Zahnarzt, sondern auch Privatperson. Auch hier gilt: Nur mit Risiken, die Sie erkennen, können Sie auch planmäßig umgehen. Nachfolgend beleuchten wir die Versicherungen, die für Sie als Privatperson essenziell sind.

Private Haftpflichtversicherung

Das Pendant zur Berufshaftpflicht- ist die Privathaftpflichtversicherung – ebenfalls ein Muss. Sie deckt Schadensersatzforderungen im privaten Bereich ab. Der Schutz sollte alle Familienmitglieder einschließen und ebenfalls mindestens fünf Millionen Euro betragen.

Sie befinden sich aktuell noch in der Assistenzzeit?

Dann empfehle ich Ihnen meinen Artikel: Berufshaftpflicht für Assistenzzahnärzte.

Welche Krankenversicherung als selbstständiger Zahnarzt?

Für den Fall, dass Sie einmal krank im Bett liegen, sollten Sie eine entsprechende Ersatzleistung erhalten, um die laufenden Kosten der Praxis, eine Vertretung und Ihre privaten Kosten bezahlen zu können. Für diesen Fall gibt es die Krankentagegeldversicherung. Fallen Sie als Praxisinhaber aus, müssen Sie die fortlaufenden Kosten, wie Personalkosten, Miete und Versicherungsbeiträge, trotzdem weiterhin aufbringen. Häufig reichen hier die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung aufgrund der gesetzlichen Begrenzung nicht mehr aus. Die sich daraus ergebende Deckungslücke kann über eine Praxisausfallversicherung geschlossen werden.

Die Krankentagegeldversicherung sichert Ihnen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit das Einkommen ab. Das Krankentagegeld kann in verschiedenen Karenzstufen abgeschlossen werden. Möglich ist zum Beispiel, dass Sie ab dem 21. Krankheitstag täglich 150 Euro und ab dem 28. Krankheitstag täglich weitere 150 Euro erhalten. Eine jährliche Überprüfung und Anpassung ist erforderlich.

Wer beide Absicherungen miteinander kombiniert und aufeinander abstimmt, ist im Krankheitsfall gut versorgt, kann private und betriebliche Ausgaben weiterhin bezahlen und erhält genug Einnahmen, um eine Praxisvertretung zu beschäftigen. Schließlich möchten Sie nicht, dass Ihre Patienten zur Konkurrenz abwandern, während Sie nicht da sind.

Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig das Eintrittsrecht in eine Krankentagegeldversicherung, da diese eine Gesundheitsprüfung voraussetzt.

Brauche ich als Zahnarzt eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit?

Eine der wichtigsten persönlichen Absicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte. Wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, erlischt Ihr Anspruch auf ein Krankentagegeld. In diesem Fall greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie stellt Ihnen monatlich den zuvor vereinbarten Betrag zur Verfügung und ergänzt somit eine mögliche Leistung des Versorgungswerks. Die Höhe sollte so gewählt sein, dass das Familieneinkommen in etwa gleich bleibt und Sie weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.

Tipp: Achten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die richtige Höhe der Leistungen und auf Anpassungsmöglichkeiten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Versicherung sollte bis zum Eintritt in den Ruhestand laufen, sofern Sie nicht Ihr Vermögen zur Überbrückung heranziehen möchten.

Tipp 2: Ich empfehle Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Unfallversicherung für Zahnärzte zu ergänzen.

Versicherungen für Zahnärzte: Der Todesfallschutz

Eine Absicherung für den Todesfall gilt in der Regel als Voraussetzung, um ein Darlehen von einer Bank oder Sparkasse zu erhalten. Ich empfehle Ihnen, die Höhe Ihres Todesfallschutzes so zu wählen, dass Sie über die Deckung Ihrer Praxiskredite hinaus auch Ihre Familie absichern können.

Tipp: Um eine große Gesundheitsprüfung mit einem Check beim Arzt zu umgehen, kann der Versicherungsschutz auf zwei oder mehr Anbieter verteilt werden. Dann reicht es meist aus, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.

So managen Sie Ihre Risiken als Zahnarzt professionell

Es ist nicht einfach, sich in der Vielfalt der Versicherungsangebote zurechtzufinden. Bei der Tarifwahl gilt es, besonders genau hinzusehen. Wenn man eine Klausel im Kleingedruckten übersehen oder nicht wirklich verstanden hat, kann dies im Schadensfall zu unliebsamen Überraschungen führen. Ein unabhängiger und kompetenter Berater bespricht mit Ihnen die Risiken und entwirft ein individuelles Absicherungskonzept für Ihre Praxis und Sie persönlich. Ideal, wenn er nicht an einen Anbieter gebunden ist, sondern auf eine große Auswahl an Versicherungspartnern zurückgreifen kann und dazu noch auf Ihre Berufsgruppe spezialisiert ist.

Wichtig: Wenn Sie alle Versicherungen unter Dach und Fach haben, vergessen Sie bitte nicht, einen jährlichen Check-Up mit Ihrem Berater zu vereinbaren, um Ihre Absicherung auf dem aktuellen Stand zu halten. Die betriebswirtschaftliche Finanzplanung stellt dies sicher: Betriebswirtschaftliche Finanzplanung.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.

Ihr Thomas Jans

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