Personalkosten in einer Zahnarztpraxis

„Wie viel darf/kann ich meinem Personal bezahlen?“

Das werde ich sehr oft gefragt und die Personalkosten sind in einer Zahnarztpraxis entscheidend.

Wenn Sie die Gesamtkostenstruktur einer Zahnarztpraxis betrachten, dann ist die größte Ausgabenposition laut dem "Jahrbuch KZBV 2023" im Jahr 2021 das Gehalt für Ihr Personal. Das heißt für ZFAs, Techniker, Reinigungskräfte,… und natürlich auch für angestellte Zahnärzte (hier geht es zum Artikel Gehalt angestellter Zahnarzt). Im Durchschnitt machen diese bei einer Einzelpraxis ca. 41% der Ausgaben und zwischen 23 und 28% vom Umsatz einer Zahnarztpraxis aus. Da es sich hier um den größten Posten handelt lege ich bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis oder beim Einstieg in eine bestehende Praxis besonderes Augenmerk auf diese Position. Es gibt noch weitere wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Zahnarztpraxis übernehmen, mehr dazu erfahren Sie hier: Zahnarztpraxis kaufen.

 

Personalstruktur in einer Zahnarztpraxis

In den Zahnarztpraxen in Deutschland arbeiten neben dem Zahnarzt als Eigentümer und Inhaber ca. 300.000 Angestellte, davon 28.000 Auszubildende. Der Trend zum angestellten Zahnarzt ist vor allem hier deutlich zu erkennen und weiterhin ansteigend. Dies hängt unmittelbar mit der Budgetvergabe zusammen und der Möglichkeit, als Inhaber an den Umsätzen des angestellten Zahnarztes zu partizipieren. Dies steigert den Gewinn und folglich auch den ideellen bzw. immateriellen Wert der Zahnarztpraxis.

 

Blogartikel Thomas Jans Grafik Personalkosten

 

Welche Fragen müssen Sie vor der Übernahme beantworten:

Hier gibt es natürlich viele Fragen zu klären und die verschiedensten Informationsquellen auszuwerten, das bedeutet erstmal viel Arbeit – lohnt sich jedoch.

So können Sie zum Beispiel der betriebswirtschaftlichen Auswertung oder dem Jahresabschluss entnehmen, wie sich das Gehaltsniveau im Praxis- und Zeitvergleich verhält. Liegen die Werte unter dem Durchschnitt der anderen Praxen ist dies auf den ersten Blick positiv. Leider kann genau diese Tatsache auch ein verstecktes Risiko bergen. Dem Lohnjournal können Sie das monatliche Gehalt jedes einzelnen Mitarbeitenden entnehmen. Zusätzlich sollten Sie jetzt noch die folgenden Punkte erfragen oder den Arbeitsverträgen entnehmen, dann sind Sie gut aufgestellt:

  • Welche Aufgaben haben die Mitarbeitenden (Techniker, ZFA, ….)
  • Arbeitszeit je Mitarbeitenden pro Woche
  • Fortbildungsstand
  • Urlaubstage
  • Sonderzahlungen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Verändert sich die Gehaltsliste nach der Übernahme? Wenn ja – wie?
  • Wie ist das allgemeine Gehaltsgefüge? Zu hoch oder zu niedrig? Liegt dies am Umsatz oder an den Gehältern?
  • Erhält ein Mitarbeitender ein überdurchschnittlich hohes Gehalt?
  • Verdient ein qualifizierter Mitarbeitender zu wenig? Nichts ist schlimmer als einen guten Mitarbeitenden wegen 100 € Brutto an den Mitbewerber vor Ort zu verlieren.
  • Sind Familienmitglieder in der Praxis beschäftigt? Bleiben diese in der Praxis?
  • Reicht das Personal für Ihr Zahnarztpraxis-Konzept?
  • Ist das Personal für Ihr Konzept qualifiziert? Welche Kosten kommen für die Anwerbung / Ausbildung auf Sie zu?
  • Können Sie Mitarbeitende freisetzen? Wenn ja – wie und wann?
  • Gibt es noch weitere Mitarbeitende die gerade nicht in der Praxis sind? Mutterschutz / Elternzeit? Wenn ja – wann kommen diese zu welchen Konditionen wieder?
  • Wie sehen die Arbeitsverträge aus? Gibt es überhaupt welche? Sind diese aktuell?

Geringe Personalkosten

Bei einem zu geringen Gehalt kann es sein, dass der Abgeber auch im Bereich der Fortbildungen gespart hat. Die Mitarbeitenden sind folglich nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Für Sie könnte daraus ein hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand resultieren bis die Mitarbeitenden auf dem von Ihnen gewünschten Ausbildungsniveau sind.

Bei einer Übernahme habe ich aber auch schon sehr gut ausgebildete Mitarbeitende vorgefunden, die unterdurchschnittlich vergütet wurden. Durch die ungewisse Situation des Praxisverkaufs durch den Abgeber wollte dies ein sehr guter Mitarbeitender zum Anlass nehmen, sich endlich mal aufzuraffen und die schon lange geplante berufliche Veränderung vorzunehmen um bei einer anderen Zahnarztpraxis zu beginnen. Durch das frühzeitige Aufdecken dieser Situation konnten wir die Mitarbeitenden halten.

Hohe Personalkosten

Wer jetzt bei hohen Personalkosten auf gut ausgebildete und loyale Mitarbeitende schließt, hat auch nicht immer recht. Aber auch eine sehr hohe Personalquote wirft viele Fragen auf. Eventuell können Sie die Gehaltsstruktur bei Neueinstellungen auch durch steuer- und sozialabgabenfreie Leistungen optimieren. Dies hat den Vorteil, dass dem Mitarbeitenden Netto der gleiche Betrag bleibt, Sie als Praxisinhaber aber weniger dafür aufwenden müssen.

 

Empfehlung Gehalt Personal

Die Landeszahnärzte Kammer Baden-Württemberg spricht eine Empfehlung für die Vergütung von Mitarbeitenden aus - Stand 01.01.2022. Diese orientiert sich primär an den Tätigkeitsmerkmalen und bietet Ihnen daher eine Orientierung.

So werden bei den meisten Vergütungsempfehlungen in der Tätigkeitsgruppe I die Mitarbeiter direkt nach der Ausbildung eingestuft. Das Bruttogehalt liegt dann zwischen 2.200 € bis 2.500 €.

In der Tätigkeitsgruppe II kommt zur Ausbildung noch eine Weiterbildungskomponente hinzu. Oft sind dies 100 Fortbildungsstunden in einer anerkannten Fortbildung zum Beispiel: Kursteil I und Kursteil IIa. Das Bruttogehalt steigt dann auf 2.300 € bis 2.700 €.

Die ZMP, ZMV, ZM-Fachassistentin befinden sich in der Tätigkeitsgruppe III. Die Vergütungsempfehlung schlägt ein Gehalt zwischen 2.450 € und 3.300 € vor.

In der letzten Tätigkeitsgruppe IV befinden sich die DHs und die Dentalen Fachwirte. Es wird eine Vergütung zwischen 2.650 € und 3.700 € empfohlen.

Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher das Gehalt. Dabei hat sich eine jährliche Steigerung von ca. 30 € etabliert bzw. alle 3 Jahre um 100 €.

Aber Vorsicht: In Ballungsgebieten wie zum Beispiel Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und München herrschen sicherlich andere Bedingungen wie in kleineren Gemeinden. Das heißt, dass Gehalt orientiert sich an der Nachfrage und dem Angebot an guten Mitarbeitern.

Ebenfalls sollten Sie auch das Engagement, die Treue und die Identifikation mit der Praxis bei der Vergütung honorieren. Mit der Identifikation meine ich:

  • ob die Mitarbeitenden Ihre Praxis auch im Freundeskreis weiterempfiehlt,
  • wie Sie sich ins Team einfügt und
  • ob Sie Ihnen hilft Ihre Vision und Ihr Ziel zu erreichen.

Hier geht es zur Empfehlung Vergütung

 

Personalführung als Zahnarzt

Die Ausgaben für Ihr Personal in Ihrer Zahnarztpraxis sind in der Regel der größte Posten. Zusätzlich bildet die richtige Personalführung die Voraussetzung für ein erfolgreiches Team und eine herausragende Praxis. Aus diesem Grund empfehle ich, dass Sie in Ihre Qualifikation als Führungskraft investieren. Beginnen Sie mit dem Selbsttest: Fit für Führung für Zahnärzte.

Businessplan entscheidet

Achten Sie bei den Personalkosten genau auf Ihren Businessplan und Ihr Konzept. Welche Mitarbeitenden brauchen Sie mit welcher Ausbildung an welcher Position in Ihrer Praxis?

Bei einer Praxisübernahme oder bei einem Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis schauen Sie daher intensiv auf folgende Punkte:

  • Wie verhält sich das Gehaltsniveau im Zeit- und Branchenvergleich?
  • Passt die Mitarbeiterstruktur und Qualifikation zu Ihrem Vorhaben?
  • Ist die Gehaltsstruktur nachvollziehbar und zukunftsorientiert?
  • Sind Familienangehörige in der Praxis tätig und ist die Bezahlung äquivalent zur eingebrachten Leistung?

 

PS: Auch noch wichtig

Natürlich sind noch viele weitere Fragen in diesem Bereich zu klären. Zum Beispiel ob sich Mitarbeiterinnen gerade im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden. Diese haben nämlich nach der Babypause ein Wiedereintrittsrecht und können dann sowohl das Gehaltsgefüge wie auch Ihre Planungen durcheinanderbringen.