Zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen (Stand 2024)
Dieser Artikel stellt die mir bekannten Möglichkeiten dar, wie Sie Ihr Studium der Zahnmedizin von der Steuer absetzen können. Es ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater sondern soll Ihnen allgemeine Informationen liefern über welche Punkte Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen sollten, wenn Sie Ihr zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen wollen.
Wie funktioniert das Steuersystem in Deutschland (vereinfachte Darstellung)?
Wenn Sie vor, während oder nach dem Studium Geld verdienen, dann müssen Sie diese Einnahmen versteuern. Der Staat räumt Ihnen aber einen Grundfreibetrag von ca. 9.400 € pro Jahr ein (Stand 2024). Erst ab diesem Einkommen aus Arbeit bezahlen Sie Einkommenssteuer. Auf Einkommen aus Arbeit unter ca. 9.400 € fällt keine Einkommenssteuer an. Generell gilt, wer mehr Einkommen erzielt, der bezahlt auch mehr Steuern. Dies liegt an der Progression im deutschen Steuersystem.
Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Arbeit können Sie durch steuerlich relevante Ausgaben reduzieren. Diese Ausgaben nennt man Werbungskosten oder Sonderausgaben. Der entscheidende Unterschied für Sie ist:
- Werbungskosten können Sie in unbegrenzter Höhe absetzen und in die Zukunft vortragen.
- Sonderausgaben können Sie nur bis 6.000 € (Stand 2024) absetzen und nicht in die Zukunft vortragen.
Warum ist das für Sie als Zahnarzt wichtig?
Erst- oder Zweit-Studium bzw. Ausbildung Zahnmedizin
Ob Sie Ihre Ausgaben für das Studium der Zahnmedizin als Werbungskosten oder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können entscheidet sich daran, ob Sie im Erst- oder im Zweitstudium sind.
Wie kann man das Erst-Studium Zahnmedizin von der Steuer absetzen?
Sie sind im Erststudium wenn Sie nicht im Zweitstudium sind – wer hätte das gedacht. Wenn Sie Zahnmedizin im Erststudium studieren, dann können Sie Ihre Kosten für das Studium in den Sonderausgaben geltend machen.
Es ist jedoch aktuell in der Diskussion/Prüfung, ob die Ausgaben für das Erststudium auch als Werbungskosten angesetzt werden können. Sollte der Bundesfinanzhof entscheiden, dass die Kosten für das Erststudium als Werbungskosten absetzbar sind, dann wäre das natürlich für dieses kostenintensive Studium eine tolle Sache. Leider liegt noch kein Ergebnis dieser Prüfung vor (Stand 2024).
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie von einer solchen Entscheidung profitieren, dann sollten Sie das weitere Vorgehen genau mit Ihrem Steuerberater besprechen. Zum Beispiel könnten Sie dann eine jährliche Einkommenssteuererklärung anfertigen und die Kosten für das Studium als Werbungskosten erfassen. Streicht das Finanzamt diese Kosten, dann können Sie einen Einspruch mit einem Verweis auf die aktuell laufende Prüfung einlegen.
Entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) dann, dass die Kosten für das Erststudium als Werbungskosten absetzbar sind, dann gilt das auch für Sie. Entscheidet der BFH, dass die Kosten des Erststudiums nicht als Werbungskosten absetzbar sind, dann können Sie diese in der Regel immer noch als Sonderausgaben ansetzen.
Wie kann man das Zweit-Studium Zahnmedizin von der Steuer absetzen?
Sie befinden sich im Zweitstudium, wenn Sie zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung als Zahntechnikerin oder Zahnarzthelferin haben. Aber auch branchenfremde Ausbildungen oder Studiengänge zählen dazu, wie zum Beispiel eine Lehre als Uhrenmacher oder ein Theologie-Studium. Voraussetzung ist nur, dass es abgeschlossen wurde und die Dauer der Ausbildung mindestens 12 Monate betrug.
Wenn Sie vor oder während des Studium „nur“ gearbeitet haben, zum Beispiel in einem Restaurant, bei einem Dentallabor oder als Ferienarbeiter bei einer Firma, jedoch keinen anerkannten Berufsabschluss erreicht haben wird dies leider nicht gewertet. Ebenso zählen abgebrochen Studiengänge nicht dazu. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, ob Ihre bisherigen Aktivitäten anerkannt werden.
Sind die Kosten für das Studium Werbungskosten?
Wenn die Kosten für Ihr Studium zur Zahnmedizin als Werbungskosten anerkannt werden, dann können Sie diese in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Wenn Sie in einem Jahr keine Einkünfte erzielen, dann können Sie die Kosten des Studiums in einem „Verlustvortrag“ ins nächste Jahr mitnehmen. Sobald Sie dann zum Beispiel als angestellter Zahnarzt Einkommen erzielen, findet die Verrechnung statt und die Werbungskosten reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch bezahlen Sie dann weniger Einkommenssteuer und können so Ihr Studium nachträglich steuerlich geltend machen.
Mögliche Werbungskosten sind dann unter anderem:
- Kauf von zahnärztlichem Material im Uni-Shop oder bei einem Dentalhändler
- Kauf einer Lupenbrille
- Entfernungspauschale von der Wohnung zur Uni
- Heimfahrten
- Evtl. sogar Kosten für eine doppelte Haushaltsführung wie zum Beispiel Miete für die Studentenwohnung
- teilweise können Sie sogar Ihren Laptop ansetzen
- Fachliteratur (auch Fachzeitschriften)
Sind die Kosten für das Studium Sonderausgaben?
Wenn die Kosten für das Studium als Sonderausgaben anerkannt werden, dann können diese nur bis zu einer Summe von 6.000 € und nur im aktuellen Jahr angesetzt werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Das bedeutet, wenn Sie in diesem Jahr keine Einkünfte erzielen mit denen Sie Ihre Sonderausgaben verrechnen können, dann verpuffen diese.
Mögliche Sonderausgaben sind:
- Kauf von zahnärztlichem Material im Uni-Shop oder bei einem Dentalhändler
- Kauf einer Lupenbrille
- Entfernungspauschale von der Wohnung zur Uni
- Heimfahrten
- Evtl. sogar Kosten für eine doppelte Haushaltsführung wie zum Beispiel Miete für die Studentenwohnung
- teilweise können Sie sogar Ihren Laptop ansetzen
- Fachliteratur (auch Fachzeitschriften)
Fazit: Wie kann man das zahnärztliches Studium von der Steuer absetzten?
Gleiche Ausgaben – andere steuerliche Behandlung
Die ansetzbaren Positionen sind exakt gleich, die Frage ist daher nur, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum können Sie diese ansetzen und darüber entscheidet die Einstufung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben. Ein enger Kontakt zu Ihrem Steuerberater ist daher bereits vor dem Studium sinnvoll, da Sie die entstehenden oder entstandenen Kosten mittels Belegen oder Quittungen nachweisen müssen.
Da Sie als Student der Zahnmedizin in der Regel nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben Sie bis zu 4 Jahre Zeit, Ihre freiwillige Steuererklärung abzugeben.
Steuer nach dem Studium Zahnmedizin
Nach dem Studium der Zahnmedizin geht es mit der Jobsuche los. Gut, dass sich bei den Bewerbungskosten ebenfalls der Fiskus beteiligt. Die Kosten einer Bewerbung gelten als vorweggenommene Werbungskosten und können daher als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Welche Kosten können bei der Jobsuche als Zahnarzt von der Steuer abgesetzt werden?
Für das Finanzamt ist es unerhebliche wie viel Aufwand Sie für Ihren neuen Job als Assistenzzahnarzt auf sich nehmen. Ob Sie sich mit einer einfachen E-mail bewerben oder mit einer Bewerbungsmappe und dann noch 5 Tage in der Praxis Probearbeiten ist unerheblich für die Absetzbarkeit der Kosten.
- Internetgebühren
Wenn Sie im Internet bei der Landeszahnärztekammer nach einer Stelle suchen, dann können Sie die anteiligen Kosten für die Internetnutzung steuerlich ansetzen. - Bewerbungsmappe und Bewerbungsfoto
Kosten für die Mappe, das Papier, Fotokopien und Beglaubigung der Approbationsurkunde sowie das Porto. Passen Sie Ihre Bewerbungsart auf die Praxis an. Manche haben bereits auf Online- oder Emailbewerbungen umgestellt, andere wünschen noch ganz klassisch die Bewerbungsmappe. In beiden Fällen können Sie insbesondere die Kosten für ein professionelles Bewerbungsbild absetzen. Tipps zur Bewerbung als Assistenzzahnarzt - Vorstellungsgespräch
War die Bewerbung erfolgreich, dann folgt die Einladung zu einem persönlichen Kennenlernen. Das Finanzamt beteiligt sich mit 0,30 Euro je gefahrener Kilometer an den Kosten. Auch das Parkticket oder das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr werden anerkannt. - Probearbeiten in der Zahnarztpraxis
Oft wird nach einem ersten Kennenlernen das Probearbeiten in der Praxis geplant. Auch in diesem Fall können Sie die An- und Abreisekosten sowie evtl. anfallende Übernachtungskosten steuerlich nutzen. - Verpflegungsmehraufwendungen
Dauert das Probearbeiten länger als 1 Tag, dann können Sie zusätzlich zu den oben genannten Kosten noch die Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt.
Bitte beachten Sie, dass alle Kosten dem Finanzamt durch die Belege und Quittungen nachgewiesen werden müssen. Falls keine Belege oder Quittungen mehr vorhanden sind oder es keine gab, kann mit festgelegten Pauschalen gearbeitet werden.
Sofern der Arbeitgeber alles oder einen Teil von den Bewerbungskosten übernimmt, darf nur die Differenz zwischen den übernommenen und den tatsächlichen Kosten steuerlich angesetzt werden.
Checkliste Bewerbungskosten Assistenzzahnarzt
- Internetkosten (anteilig)
- Ausgaben für Stellengesuch z.B. auf der Internetseite der LZK (falls kostenpflichtig)
- Briefpapier
- Umschläge
- Briefmarken / Portokosten
- Klarsichthüllen / -mappen
- Bewerbungsmappen / -hefter
- amtliche Beglaubigung der Approbation / Abschlusszeugnisse
- Bewerbungsbilder
- Seminare zum Bewerbungstraining
- Telefonkosten mit dem neuen Arbeitgeber
- Fahrtkosten mit dem Auto und Motorrad
- Übernachtungskosten / Verpflegungsmehraufwand
- Zusätzliche Auslagen für ein Probearbeiten
- Parkgebühren
- Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
Was kann der angestellte Assistenzzahnarzt / angestellte Zahnarzt von der Steuer absetzen?
Wenn Sie erstmal als Assistenzzahnarzt / angestellter Zahnarzt tätig sind, dann erzielen Sie auch ein Einkommen. Ab diesem Zeitpunkt sind die beruflich verursachten Kosten in aller Regel Werbungskosten.
Insbesondere sind dies:
- Bewerbungskosten für eine andere Arbeitsstelle (siehe oben)
- Umzugskosten, wenn dadurch eine signifikante Einsparung an Zeit oder Wegstrecke entsteht
- Ausgaben für die Promotion, sofern das Studium zur Zahnmedizin bereits abgeschlossen wurde
- Fortbildungen
- Fachliteratur
- Kauf einer Lupenbrille
- Beiträge zur Berufshaftpflicht Assistenzzahnarzt
- …
Diese Kosten können dann mit Ihrem Gehalt verrechnet werden und reduzieren Ihre Steuerlast.
Abschließend noch ein paar nützliche Hinweise für Sie zum Thema Bewerbung und Versicherungen:
Wie Sie sich richtig als Assistenzzahnarzt bewerben erfahren Sie hier.
Welche Versicherungen sind in der Assistenzzeit wichtig:
- Berufshaftpflicht Assistenzzahnarzt
- Berufsunfähigkeitsversicherung Assistenzzahnarzt
- Gesetzliche Krankenversicherung Assistenzzahnarzt
- Unfallversicherung Assistenzzahnarzt
- Rechtsschutzversicherung Assistenzzahnarzt
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie Ihr Zahnärztliches Studium von der Steuer absetzen können und eine tolle Rückerstattung erhalten!